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Konzessionierung von Schauspielern und Schaustellern, Verbot von Theateraufführungen - gen.
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Enthaeltvermerke: Enthält: - Verbot der Aufführung des Gutzkowschen Dramas "Zopf und Schwert" wegen Darstellung verstorbener Mitglieder des Königl. Hauses ohne spezielle Genehmigung, 1844 - Nichtgenehmigung des Trauerspiels von Prutz "Moritz von Sachsen" wegen Auftretens des Albrecht Alcibiades Markgraf von Kulmbach, 1844 - Erlaubnis zur Aufführung des Lustspiels von Heinrich Laube "Gottsched und GElbert", 1846 - Innenminister zur Nichtvereinbarkeit einer geforderten Erlaubnis mit dem Grundsatz der öffentlichen Redefreiheit, Aufhebung der früheren Theater-Zensur (Verordnung von 1820), 1848 - Anweisung zur Erteilung von Genehmigungen für Puppen- und Marionettenspieler: Bedenken gegen die Darstellung religiöser Gegenstände, 1856 - Minister des Innern wegen der Aufführung frivoler Theaterstücke, 1856 - Verbot von öffentlichen mimischen Darstellungen aus den biblischen Geschichten, 1866 - Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund, 1869 - Grundsätze des Bundesrates für die Ausstellung von Legitimationsscheinen für den Gewerbebetrieb im Umherziehen für Gesellschaften, die Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten öffentlich darbieten, 1879 - Nichtgenehmigung weiterer Vorstellungen des Magnetiseurs Hansen aus Kopenhagen, 1881 - Denkschrift des Franz Krückl, Das deutsche Theater und sein gesetzlicher Schutz, Berlin 1882 (im Auftrage der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger) - Innenministerium zur Weitergeltung des Verbots von Darstellungen, in denen Personen des Königlichen Hauses auftreten, 1884 - Polizeiverordnung der Stadt Berlin über öffentliche Theater und ähnliche Vorstellungen, 1851 - Urteil des Schöffengerichts in Berlin gegen Fritzsche, Direktor des Friedrich-Wilhelm-städt. Theaters, und Genossen wegen Singens einer Strophe in der Operette "Bettelstudent", 1883 - Anweisung zur Genehmigung der zur Aufführung kommenden Stücke im Stadttheater Münster, Verzicht auf eine Polizeiverordnung; desgl. für Minden, 1884 - Genehmigung der Aufführung des Schauspiels Annchen von Thorau, 1884 - Genehmigung der Aufführung des Theaterstücks "Meister status quo" von Th. Gierth, 1884 - Präsentieren der anatomisch-pathologischen Schausammlung des Winkler in Potsdam, 1885 - Polizeiverordnung des Reg. Präsidenten in Minden zur erforderlichen Erlaubnis der Ortspolizeibehörden bei dramatischen, deklamatorischen, pantomimischen, akrobatischen oder musikalischen Vorstellungen in Gast- und Schankwirtschaften, 1879 - Ausstellung anatomisch-pathologischer Museen in Schaubuden auf Jahrmärkten, 1885 - Genehmigung zur Aufführung des Lustspiels "Des Königs Bild" von Robert Herold und des Schauspiels "Der Pfarrer von Leuthen" von Ernst Albrecht, 1886 - Einschränkungen der Erlaubnis von Schaustellung anatomisch-pathologischer Museen, 1887 - Genehmigung des Volksbühnenspiels "Hohenstaufen und Hohenzollern" von Fackenheiner in Kassel, 1888 - Genehmigung für das Schauspiel "Rathenows Errettung" von Wehrmann, 1889 - Innenminister zur Kontrolle von Lustbarkeiten durch die Polizeibehörden, 1889 - Genehmigung des Theaterstücks "Der Generalfeldoberst" von Wildenbruch, 1890 - Nichtgenehmigung von "Dornröschens Erwachen" wegen Auftreten Kaiser Wilhelm I., 1890 - Polizeiverordnung des Reg. Präsidenten in Münster über die Veranstaltung öffentl. Lustbarkeiten (Entwurf), 1890 - Polizeiverordnung der Reg. Präsidenten in Minden und Arnsberg - Amtsblatt der Reg. Minden, 1891 - Antrag der Provinzialsynode der Provinz Sachsen über eine strengere Handhabung der Kontrolle von Aufführungen wegen der Schäden für die Jugend, 1891 - Vorwürfe wegen angeblich schlechter Qualität der nach Großbritannien ausgeführten "Hamburg Faktory Butters", 1893 - Genehmigung des Schauspiels "Aus eigenem Recht" von Ernst Wichert trotz des Auftretens des Großen Kurfürsten, 1893 - Genehmigung des Bühnenspiels "Königin Luise" von Albert Gemoll, 1893 - Genehmigung "für Frauenideale aus dem Hause Hohenzollern" von Martha Detloff, 1894 - Genehmigung für "Königin Luise" von Johanna Baltz, 1894 - Genehmigung für "Friedrich der Große" von Max Lündner, 1894 - Verbot des Volksstücks "Notwehr" von Elisabeth Schabelski, 1894 - Genehmigung des Schauspiels "Jungfer Justine" von Paul Heyse, 1894 - Genehmigung des Festspiels "Gustav Adolph" von Carl Günze, 1894 - Genehmigung des Gustav-Adolph-Spiels" von Albrecht Thoma, 1894 - Beschwerde von Theateragenten und der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehörigen wegen der aufgrund der Polizeiverordnung zu führenden Geschäftsbücher, 1895 - Sozialdemokratische Volks-Familien-Abende in Bielefeld, 1895-1896 - Reg.-Präsidenten über die Verhinderung ungeeigneter Theaterstücke: rechtzeitiges Eingreifen gegen öffentliche Aufführungen, 1895 - Nur ausnahmsweise erteilte Erlaubnis zur Aufführung von Bühnenstücken, in denen die Königin Luise zur Darstellung gebracht wird, 1895 - Vorstellung des Allgemeinen Deutschen Musikerverbandes wegen des Musikmachens von Beamten in öffentlichen Lokalen, 1895 - Fragebogen zu den Theatergebäuden, 1895 - Urteil des Oberverwaltungsgerichts in der Verwaltungsstreitsache des Schriftstellers Gerhard Hauptmann ./. Polizeipräsidenten in Berlin wegen Versagung der Erlaubnis zur Aufführung des Schauspiels "Die Weber", 1893 - Erteilung der Genehmigung für das Schauspiel "Soldatenherzen" von Paul Ros‚e, 1896 - Erteilung der Genehmigung für das Schauspiel "Die Brautschau" von Georg Krüsemann, 1896 - Erteilung der Genehmigung für "Im Dienst der Pflicht" von Ernst Wichert, 1896 - Erteilung der Genehmigung für "Der Roland" von Georg Kruse, 1896 - Stellenvermittlung für Schauspieler, 1896 - Genehmigung des Schauspiels "Wider den Kurfürsten" von O. Milferstaedt, 1896 - Druckschrift des Innenministers zur Frage der staatlichen Einwirkung auf das Theaterwesen in Preußen, 1896 - Genehmigung der Theaterstücke "Marksteine", 1897 - Angabe von Vorstrafen bei der Erstellung der Zählkarten für Theateragenten, 1897 - Anzeige des Oberbürgermeisters von Münster über das Nichtausreichen der polizeilichen Bestimmungen für die Überwachung der in Münster vorhandenen Theatervorstellungen, 1897 - Erinnerung des Innenministers an das Verbot von Theaterstücken mit Gegenständen aus der biblischen Geschichte, 1897 - Genehmigung der Oper "Wir siegen" von Paul Geisler, 1898 - Genehmigung des Schauspiels "Der wilde Reulingen" von Gustav v. Moser und Thielo v. Trotha, 1898 - Genehmigung des Schauspiels "Bogislaw X." von Paul Hartwig, 1898 - Verzicht auf Zwangsinnungen des Musikergewerbes, 1898 - Votum des Reg.-Präsidenten in Münster für ein Verbot der Aufführung von Passionsspielen durch den Theaterdirektor Fastnach aus Wattenscheid, 1898 - Genehmigung für die Oper "Des großen Königs Rekrut" von Wilhelm Meves mit der Musik von Max Clarus, 1898 - Innenminister zu den Verhandlungen im Reichs- und Landtag über die Verbesserung der Theaterverhältnisse, 1899
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.