Eheabrede zwischen Florenz von Venningen d.J. und Ottilie, Tochter des Ellwanger Stadtvogts Hans von Liebenstein und dessen +Frau Susanna, geb. von Sachsenheim, mit 1000 rhein. fl Aussteuer und Widerlage und 300 fl Morgengabe; Witwensitz soll Haus und Hof Dirmstein sein. Stirbt Hans von Liebenstein ohne Söhne, haben dessen Brüder Ottilie das Baugeld am Haus zu Göppingen auszuzahlen und sie für die Lehengüter mit 600 fl zu entschädigen; Ottilie erbt gemeinsam mit ihren Schwestern Notburga, Kunigunde und Ursel. Der Sohn Florenz' von Venningen aus seiner Ehe mit der verstorbenen Dorothea von Rodenstein, Philipp Florenz, ist künftigen Erben gleichgestellt. Siegler: 1) Dr. iur. Florenz von Venningen d.Ä., pfälz. Kanzler, 2) Hans von Liebenstein, 3) Florenz von Venningen d.J., 4) Johann von Ehrenberg, Domdekan zu Mainz und Dompropst zu Speyer, 5) Hans von Wallbrunn zu Neuenegelsheim, 6) Engelhart von Rodenstein, 7) Christof Landschad zu Steinach, 8) Eberhard von Gemmingen zur Bürg, 9) Sebastian von Fleckenstein, Vogt zu Tannenburg, 10) Hans Konrad von Hürnheim zu Wöllstein ("Hirnhaim zu Wellstain").
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Eheabrede zwischen Florenz von Venningen d.J. und Ottilie, Tochter des Ellwanger Stadtvogts Hans von Liebenstein und dessen +Frau Susanna, geb. von Sachsenheim, mit 1000 rhein. fl Aussteuer und Widerlage und 300 fl Morgengabe; Witwensitz soll Haus und Hof Dirmstein sein. Stirbt Hans von Liebenstein ohne Söhne, haben dessen Brüder Ottilie das Baugeld am Haus zu Göppingen auszuzahlen und sie für die Lehengüter mit 600 fl zu entschädigen; Ottilie erbt gemeinsam mit ihren Schwestern Notburga, Kunigunde und Ursel. Der Sohn Florenz' von Venningen aus seiner Ehe mit der verstorbenen Dorothea von Rodenstein, Philipp Florenz, ist künftigen Erben gleichgestellt. Siegler: 1) Dr. iur. Florenz von Venningen d.Ä., pfälz. Kanzler, 2) Hans von Liebenstein, 3) Florenz von Venningen d.J., 4) Johann von Ehrenberg, Domdekan zu Mainz und Dompropst zu Speyer, 5) Hans von Wallbrunn zu Neuenegelsheim, 6) Engelhart von Rodenstein, 7) Christof Landschad zu Steinach, 8) Eberhard von Gemmingen zur Bürg, 9) Sebastian von Fleckenstein, Vogt zu Tannenburg, 10) Hans Konrad von Hürnheim zu Wöllstein ("Hirnhaim zu Wellstain").
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 17
1/5/24/z
Lit. E Nr. 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> Vorprovenienzen >> Oberrhein, Schwaben >> von Liebenstein
1538 (1538 Mai 16 - Do nach Jubilate)
Urkunden
Ausf. Perg., 10 S. abg. - Rv.
Ehrenberg, von; Johann, Domdekan zu Mainz und Dompropst zu Speyer
Fleckenstein, von; Sebastian, Vogt zu Tannenburg
Gemmingen zu Bürg, von; Eberhard
Hürnheim zu Wöllstein, von; Hans Konrad
Landschad von Steinach; Christoph
Liebenstein, von; Hans, Vogt zu Ellwangen
Liebenstein, von; Kunigunde
Liebenstein, von; Notburga
Liebenstein, von; Ottilie
Liebenstein, von; Susanne, geb. von Sachsenheim
Liebenstein, von; Ursula
Mainz; Domkapitel; Ehrenberg, Johann von, Dekan
Rodenstein, von; Dorothea
Rodenstein, von; Engelhard
Sachsenheim, von; Susanne
Speyer, Domkapitel; Pröpste; Ehrenberg, von; Johann
Venningen, von; Dorothea, geb. von Rodenstein
Venningen, von; Florenz d.J.
Venningen, von; Florenz, Dr. iur., pfälz. Kanzler
Venningen, von; Philipp Florenz
Wallbrunn, von; Hans
Dirmstein DÜW
Ellwangen AA
Göppingen GP
Neueglofsheim, Thalmassing R
Tannenburg, Schloss, Bühlertann SHA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ
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