Die widerrechtliche Fischerei des Barons Franz Anton von Eching und Inhabers der Hofmark Grabenstätt und anderer auf dem Chiemseezufluss Achen (= Tiroler Achen) sowie die von dem genannten Baron und dem Verwalter des Barons von Schurff zu Prien widerrechtlich vorgenommene Visitation des Fischmeisteramtes Chiemsee.
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StAM, Rentmeisteramt Burghausen 632
BayHStA, GL Fasz. 4/19
StAM, Rentmeisteramt Burghausen Rentmeisteramt Burghausen
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1720 - 1724
Akten
deutsch
Eching, Franz Anton Baron von
Schurff, Baron von
Chiemsee (See), Fischmeisteramt, widerrechtliche Visitation
Chiemsee (See)
Tiroler Achen (Fluss), widerrechtliche Fischerei
Grabenstätt (Lkr. Traunstein), Hofmark
Prien a. Chiemsee (Lkr. Rosenheim), Schurff'scher Verwalter
Visitation, widerrechtliche, Fischmeisteramt Chiemsee
Verwalter, Prien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 13:56 MESZ
Hierarchie
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