Das neue Patientenrecht - Fortschritt oder Mogelpackung?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120024/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
19. Januar 2012
Im neuen Patientengesetz der Bundesregierung steht klipp und klar, dass Krankenkassen ihren Patienten helfen sollen, bei Behandlungsfehlern um Schadensersatz zu streiten. Das war bisher nicht verpflichtend. Außerdem: bei "groben Behandlungsfehlern" ist es der Arzt, der beweisen muss, dass ihn keine Schuld trifft; bisher war es der Patient, der dem Arzt das Versagen nachweisen musste. Da könnte es dem Patienten helfen, dass er künftig die Behandlungs-Unterlagen einsehen kann.
Aber: was ist ein "grober Behandlungsfehler", was ein "leichter"? Wer kann mit den ärztlichen Unterlagen überhaupt etwas anfangen? Denn verwehrt bleibt ein sogenannter "Patientenbrief", der in verständlicher Sprache die Diagnose und die Behandlung beschreibt. Außen vor geblieben ist nach 20jähriger Diskussion ein von den Krankenkassen finanzierter "Entschädigungsfonds", der bei gravierenden Behandlungsfehlern in Anspruch genommen werden könnte. Der wäre allein schon deshalb wichtig gewesen, sagen Gesundheitspolitiker der oppositionellen SPD, weil viele Kliniken und Ärzte nicht haftpflichtversichert sind.
Zu Gast im Studio: Marcus Rall, Universitätsklinik Tübingen, Fachmann für Patientensicherheit
Aber: was ist ein "grober Behandlungsfehler", was ein "leichter"? Wer kann mit den ärztlichen Unterlagen überhaupt etwas anfangen? Denn verwehrt bleibt ein sogenannter "Patientenbrief", der in verständlicher Sprache die Diagnose und die Behandlung beschreibt. Außen vor geblieben ist nach 20jähriger Diskussion ein von den Krankenkassen finanzierter "Entschädigungsfonds", der bei gravierenden Behandlungsfehlern in Anspruch genommen werden könnte. Der wäre allein schon deshalb wichtig gewesen, sagen Gesundheitspolitiker der oppositionellen SPD, weil viele Kliniken und Ärzte nicht haftpflichtversichert sind.
Zu Gast im Studio: Marcus Rall, Universitätsklinik Tübingen, Fachmann für Patientensicherheit
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Audio-Visuelle Medien
Rall, Marcus
Roth, Josef
Vetter, Petra
Arzt
Gesetzgebung
Patient
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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