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Bf Bernhard von Paderborn beurkundet, daß der Knappe Gobelinus von Helewege, dessen Frau Druda und Kinder Ludolf, Johannes und Kunigunde sowie Gobelins Schwester Kunigunde ein Gut (bonum) in Osteilern (Osteleren), das Gobelin zu Lehnsrecht (iure pheodi seu omagii quod in manstat dicitur) von ihm inne habe und der Meier (villicus) Lambert bewirtschafte, Dechant und Kapitel des Domstifts in Paderborn zur Ausstattung des Katharinenaltars im Dom für bereits bezahlte 25 Mark Paderborner Währung, wobei 18 Schillinge 1 Mark reinen Silbers ausmachen, verkauft habe. Mit dem Gut soll der Rektor des Altars, der Magister Hermann von Warburg (Wartberg), den Altar besser bedienen können. Ferner sollen die Einkünfte des Gutes dem Magister Andreas gen. Ghyr, Kanoniker in Bielefeld (canonico Bileveldensi), und dessen Bruder Hermann, Priester, zur Verbesserung der Ausstattung des Allerheiligenaltars im Dom zur Verfügung stehen. Die Verkäufer haben den Bf gebeten, der Übertragung des Guts an die Altäre und von weltlicher in geistliche Hand zuzustimmen, was dieser dankbar tut und es an Dechant und Kapitel weiterreicht, die ihrerseits der Übertragung zustimmen. Die Rektoren der Altäre sind künftig gehalten, das Gut gemeinschaftlich und die Einkünfte daraus zu gleichen Teilen zu nutzen. Magister Andreas kann seinen Anteil lebenslang nutzen. Nach seinem Tod - so haben die Brüder Andreas und Hermann bestimmt - soll der zeitige Rektor des Katharinenaltars den Rektoren der übrigen Altäre des Doms wie der Stadt Paderborn 4 Schillinge Paderborner Währung zahlen und diese wiederum dem jeweiligen Pfarrer der Marktkirche, der die Totenvigilien am Katharinenaltar zum Gedenken an die Verkäufer und ihre Eltern zu halten hat, 2 Pfennige Paderborner Währung geben. Die Verkäufer leisten Währschaft. Siegel des Bfs und des Domkapitels angekündigt. Datum in octava Epyphanie Domini anno eiusdem millesimo trecentesimo sexto

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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