Obligation des Kurfürsten Ferdinand von Bayern als Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Vorwissen des Domkapitels Münster an Franz von Ascheberg oder dem Inhaber dieser Rentverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstalern, zahlbar auf Misericordias Domini, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 vollwichtigen Reichstalern verkauft zu haben. Die Rente entstammt den Einnahmen des Stiftsguts und eigenbehörigen Hof zu Bispinck im Kirchspiel Nordwalde im Amt Wolbeck mit allen Pertinenzen und Einkünften, welches neben allen stift-münsterischen Erbgütern als Unterpfand verschrieben wird. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und zur Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domkapitels. am sambstage vor Misercordias domini

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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