Gemeinde und Stabsamt Kaiserbach Kr. Waiblingen (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 577
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Gemeinden
1654-1911
Inhalt und Bewertung
Der Ort war Sitz eines Stabsschultheißen und Mittelpunkt eines Stabsamtes im Klosteramt Adelberg. Die beim Schultheißen gebildete Registratur enthält auch Bände und Akten über die abhängigen Amtsgemeinden. Sie wurde 1948 dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben.
Inhalt: Rechnungen ab 1668, Befehlsbücher ab 1770, Protokolle ab 1741, Unterpfandsprotokolle ab 1698, Steuer- und Güterbücher ab 1679, Kaufbücher ab 1692, Bürgerbücher ab 1739, Inventur- und Teilungsbücher ab 1654. Akten nach altem Registraturplan systematisch geordnet, 1697-1911.
Nach Juli 1948 eingekommen "zur dauernden Aufbewahrung" (vgl. Handakten zu A 577).
1. Zur Geschichte Gemeinde und Stabsamt Kaisersbach: Die nachverzeichneten Akten und Bände der Gemeinde Kaisersbach führen nicht weiter als bis zum Jahre 1654/55 zurück; Urkunden (Pergament und Papier) im strengeren Sinne des Begriffs fehlen gänzlich. Der heute noch vorliegende Bestand zeigt das Bild einer stark parzellierten, in ihren Grenzen wechselnden und wenig wohlhabenden Gemeinde. Es kommt ihr aber gleichwohl insofern eine besondere Bedeutung zu, als sie als sogenanntes Kaisersbacher Viertel bzw. als Kaisersbacher Stab im ehemaligen, bis 1807 bestehenden (Kloster-) Oberamt Adelberg eine größere Rechts- und Verwaltungseinheit(mit einem Stabsschultheißen an der Spitze) dargestellt hat. Diesen Charakter der (altwürttembergischen) Stabsgemeinde vermochte sie trotz ihrer wirtschaftlichen Schwäche und ihrer kirchlichen Unselbständigkeit auch bei ihrem Übergang an das Oberamt Welzheim und später an das Oberamt Lorch (1811) und wieder an das Oberamt Welzheim (1819) beizubehalten und verlor ihn erst allmählich im Zuge der Neuordnung und Vereinheitlichung der Gemeindeverwaltung. Der schriftliche und amtliche Niederschlag der Behörde läßt, so wie er hinterlassen ist, keine präzisere Aussage über deren Entstehung zu. Ebenso läßt sich nicht mit Deutlichkeit erkennen, ob die Teilgemeinden jemals zu einer eigenen Registraturbildung gelangt sind, oder ob die Schriftsätze und Akten über die jeweils von einem Anwalt besorgten Amtsgeschäfte in einer Zentralregistratur verwahrt und verwaltet worden sind; der letztere Fall ist der wahrscheinlichere, da Spuren, die auf eine selbständige Registraturführung in den Teilgemeinden hindeuten könnten, kaum zu finden sind.
2. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Im Jahre 1948 hat die Gemeinde Kaisersbach ihre Altregistratur bzw. ihr Archiv an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dort wurde dann von den Archivangestellten Böhm und Rittel ein vorläufiges "Verzeichnis der Archivalien der Gemeinde Kaisersbach" zusammengestellt, das nach weiteren Vorarbeiten von Oberregierungsrat i.R. Mangold die Grundlage der Ordnung und Verzeichnung im Winter 1953/54 zu bilden hatte. Unter Leitung und Aufsicht von Archivrat Dr. W. Grube wurde Dr. Narr damit beauftragt, die übliche Trennung nach Akten und Bänden vorzunehmen und bei weitgehender Rücksicht auf die alte Registraturordnung das vorliegende Material zu sichten. Der Gesamtbestand, der sich in der Hauptmasse aus Bänden (und Bandserien) zusammensetzt und nur verhältnismäßig wenige, vornehmlich aus der Amtszeit des Stabsschultheißen Johann Christoph Krauß. (Rechner von 1792 bis 1809; mindestens bis 1812 im Amt) stammende, Akten enthält, umfasst nunmehr 1759 Nummern und beläuft sich auf 35 lfd. Meter. Bei der Aktenausscheidung wurde im allgemeinen nach den im Erlaß des Innenministeriums vom 28. Sept. 1949 Nr. IV/115/117 veröffentlichten Richtlinien verfahren. Es wurden Vorgänge kassiert, die aus der damals zeitgemäßen Sicht der Dinge weder als rechtserheblich noch als historisch bedeutsam betrachtet wurden, insbesondere aber als Duplikate oder Parallelaufzeichnungen nicht aufzubewahren waren. Im Einzelnen wurden demgemäß kassiert: Ausstands- und Einzugsregister, Zahlungsverzeichnisse, summarische Abrechnungen zum Steuerabrechnungsbuch, Rapiate und Tagbücher, dazu Protokollauszüge bzw. -Abschriften, Notizen, wie sie lediglich dem Tagesbelang dienen, Prospekte usw. Das Gewicht der ausgeschiedenen Akten betrug rund 3 Zentner. 1954 D. Narr Die Retrokonversion des Findbuchs bzw. die Umformung der maschinenschriftlichen Vorlage für die internetgerechte Präsentation dieses Bestands des Hauptstaatsarchivs Stuttgart sowie die Überarbeitung der Indexangaben wurde von Frau Aurelia Varsami unter Anleitung von Dr. Franz Moegle-Hofacker im Oktober 2008 abgeschlossen.
Bd. 1-1759 (ca. 1800 Büschel bzw. Bände)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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13.11.2025, 2:39 PM CET