Bonezeth van Limborch, Äbtissin zu Herford, bekundet, daß Bügermeister und Rat von Herford sich über die Mutter und die Süsteren des Susternhauses zu Herford beklagt haben, daß diese sich gegen die unter der + Äbtissin Anne van Hunnelstein erhaltenen Privilegien vergangen haben mit einem Haus bei dem Süsternhaus bei der kleinen Brücke, mit "boegen" u. a. Kämpen, mit Gartenland, mit Saat, Kühen, Pferden, Hude oder Weide, mit Zahl der Süstern, mit Tuchverkauf außerhalb der vertraglichen Zeiten u.a. Ausstellerin schlichtet den Streit dahin, daß Herford die Klage zurückzieht und beide Parteien sich künftig an die Abmachungen halten. Geistl. Mandate des Offizials und Domküsters zu Paderborn gegen Bürgermeister und Rat oder einzelne Bürger in dieser Sache soll das Süsternhaus "affdregen ond benemen" ohne Schaden für Stadt oder Bürger. Datum ... feria sexta post dominicam Reminiscere.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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