Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Anselm Franz [von Ingelheim], Erzbischof und Kurfürst von Mainz,
bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des
Domkapitels an...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1692 März 26
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen zu St. Johannsburg in unserer statt Aschaffenburg den 26ten Martii 1692 ... So geben und geschehen im jahr und tag alß obstehet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Anselm Franz [von Ingelheim], Erzbischof und Kurfürst von Mainz, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Domkapitels an Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dessen Nachfolger das Kellereihaus, den Hof, die Schäferei und die Güter in Niederleichtersbach im Amt [Bad] Brückenau mit allem Zubehör und allen Rechten verpfändet hat. Zu diesem Gut gehören auch regelmäßige und unregelmäßige Einkünfte an Getreide, Lämmern und Gänsen, Zehnten, die Abgabe beim Verzug aus dem Herrschaftsbereich (nachsteuer), Besthaupt, Einzugsgeld, Handlohn, Judenschutz, Straf- und Frondienste, der Fruchtzehnt, Pachterträge (landtsiedel) sowie weitere Einkünfte, wie sie jeder kurmainzische Untertan zu leisten hat. Besitz und Einkünfte in Niederleichtersbach sind darüber hinaus bereits 1657 Oktober 13 [vgl. Urkunde Nr. 1878] in einem Vergleich zwischen dem Mainzer Erzbischof und dem Abt von Fulda geregelt worden. Die Verpfändung der genannten Güter, Einkünfte und Zinsen gilt vom Datum der Beurkundung dieses Pfandgeschäfts (iure antichretico) für zehn Jahre. Im Gegenzug verpflichtete sich das Kloster, dem Mainzer Erzbischof während der Ostermesse in Frankfurt 20000 Gulden zu bezahlen, der Gulden zu je 60 Kreuzern. Der Mainzer Erzbischof quittiert dem Kloster den Erhalt dieser Summe (cum renunciatione exceptionis non numeratae, vel solutae pecuniae). Der Abt erhält das Vorrecht, dieses Pfandgeschäft nach zehn Jahren und unberücksichtigt dann entstehender weiterer Kosten (meliorationskosten) in ein normales Kaufgeschäft zu überführen. Für diesen Fall garantiert das Erzbistum Mainz mit dem Einsatz dann gegebenfalls zu verpfändender Besitzungen die Übertragung der genannten Güter in Niederleichtersbach in den Besitz des Klosters Fulda. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des Sekretsiegel der Kanzlei des Erzbistums Mainz. Handlungsort: Aschaffenburg, Schloß St. Johannis. Dekan Christoph Rudolf, Freiherr von Stadion, und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass dieses Rechtsgeschäft mit ihrer Einwilligung vollzogen wurde und versprechen, sich an alle Punkte dieser Abmachung zu halten und nicht gegen sie zu handeln. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Aschaffenburg, Schloß St. Johannis. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ([A]nselm Fr[anz] manu propria [?])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kanzlei des Mainzer Erzbischofs, Mainzer Domkapitel
Besthaupt bezeichnet die Abgabe des besten Stück Viehs an den Herrn im Todfall.
Das Einzugsgeld bezeichnet eine Abgabe bei Aufnahme in das Bürgerrecht.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.