Statthalter, Hofmarschall, Präsident, Hauskomtur, Kanzler, Vizekanzler, geheime Räte und Regierungsräte von Herrn Johann Casper [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Fürst in Schlesien (Schleßien) [und] zu Freudenthal, Herr zu Eulenburg, beurkunden, daß sie und der Deutsche Orden von Herrn Heinrich Graf von Hatzfeld (Hatzfeldt) und Graf zu Gleichen, Edelherr zu Wildenberg, Herr zu Blankenheim (Blankenheimb), Kranichfeld (Cranichfeldt), Rosenberg (Roßenberg) und Trachenberg (Trachenberg), kaiserlicher Kämmerer, mit Zustimmung von dessen Lehnsherrn [des Kurfürsten zu] Mainz (Mayntz) und [des Bischofs zu] Würzburg (würzburg), eine jährliche Gülte in Höhe von 250 rheinischen fl. für eine Hauptsumme von 5000 fl. gekauft haben; wobei in diesem Zusammenhang auf eine Urkunde von 1682 Mrz. 6 (den Sechsten Martii), in der Anselm Franz [von Ingelheim], Erzbischof zu Mainz, Erzkanzler und Kurfürst, den Grafen Franz, Heinrich und Sebastian von Hatzfeld und zu Gleichen seine Zustimmung zu diesem Verkauf erteilt, und auf eine in Würzburg 1682 Febr. 19 (den 19ten februarij) ausgestellte Urkunde [mit der Erlaubnis des Bischofs von Würzburg] verwiesen wird; des weiteren wird eine Urkunde von 1661 Febr. 28 (den acht undt zwantzigsten monaths tag Februarij) erwähnt, in der durch den Tod von Albert Christoph von Rosenberg dieses Mannlehen an den Lehnsherrn zurückfällt, wobei die Herrschaft Rosenberg neben weiteren Orten als Unterpfand dient. Darüber hinaus werden die Orte Hüttenheim (hüttenheimb), Biberach (Bibrach) und Ober- oder Unterschüpf (Schüpff) erwähnt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...