Der Prior Matthäus Kleffer, der Senior und sämtliche Konventualen der kaiserlichen Abtei St. Salvator in Prüm erklären, daß ihren Vorfahren aus dem Hof Mertloch eine Jahresrente von 60 Maltern Roggen verschrieben war, die seit 1542 rückständig ist. Nach Klage beim Gericht zu Münstermaifeld wurde die Sache 1544 durch eine Kommission entschieden, worauf an das Hofgericht Koblenz appelliert wurde, welches das Urteil 1548 bestätigte und zur Durchführung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwies. Gegen dieses Urteil wurde nunmehr beim Reichskammergericht appelliert, wo der Prozeß zwischen den Erben der verstorbenen Brüder Dietrich und Joachim, Grafen zu Manderscheid, noch anhängig ist. Mit Zustimmung des Erzbischofs Lothar von Trier als Administrator von Prüm haben die Aussteller mit den Erben nunmehr einen Vergleich abgeschlossen, wonach sie für die Rückstände, Zinsen und Renten 2000 Goldgulden Kapital verschrieben bekamen, die jährlich mit 200 Goldgulden zu verzinsen sind bis zur Ablöse. Sie erklären, in dieser Sache keine weiteren Forderungen mehr an die manderscheidischen Erben zu haben und bevollmächtigen die kurtrierischen Hofgerichtsprokuratoren Johann Schonecken, Peter Carbach und Peter Humphaeus, für sie alle Rechtshandlungen abzuschließen, die für diesen Vergleich notwendig sind. Sie verpflichten sich, die Vergleichsbestimmungen einzuhalten und setzen widrigenfalls alle ihre Besitzungen als Unterpfand. Sr.: Prior Matthäus Kleffer mit dem Sekretsiegel des Konvents. Ausf. Pap., eh. gez. - Sg. aufgedr. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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