Erzbischof Heinrich vergleicht die Kartause zu Mainz ("Mentze") mit den bischöflichen Leuten Friedrich "Hepe", Ritter, und Kuno von Glimmental ("Kunen von Glymendal") und deren Ganerben, Geschwisterkindern des + Ritters Heinrich von Glimmental ("Glimendal"), wegen der Liegenschaften in der Mark zu Lorch ("Lorche"), die der Verstorbene der Kartause vermacht hat, dahin: 1) Beide Parteien sollen die Liegenschaften halb und halb teilen;. 2) Die Kartause soll der andern Partei alles zurückgeben, was über die Schuld des Verstorbenen hinaus verblieben ist, die andere Partei haftet jedoch für die Schuld des Verstorbenen. S.: Erzbischof. "1339 des montags nach sante Pedirs und sante Paulus tage."

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