Bad. Staatskanzlei (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, C 5/2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Staatsregierung
(1898-1944) 1945-1952 (1953-1975)
Inhalt und Bewertung
Generalakten (Justizwesen; Kredit- und Bankwesen; Kunst und Wissenschaft; Militär- und Kriegssachen; Post- und Telegrafen-
wesen; Staatsfinanzwesen; Staatsorganisation; Staatsverwaltung; Staatsdienst, u.a. Personalakten)
Bestandsgeschichte: Nach Abschluß der Arbeiten an dem Findbuch zum Bestand C 5/1 Badische Staatskanzlei im Jahr 1981 wurden in anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg und in neuen Behördenablieferungen weitere Akten der Staatskanzlei festgestellt. Der damalige Bearbeiter, Dr. Baumann, erfaßte die Archivalien in Entwurfsform nach und nach auf Titelkarten in der Absicht, daraus in Fortzählung der bereits vergebenen Signaturen ein weiteres Bandrepertorium zu C 5/1 herzustellen. Eine besondere Bestandsbezeichnung erhielten die Unterlagen aus diesem Grund nicht. Als im Juni 1997 durch den Unterzeichnenden damit begonnen wurde, diese Arbeit zu Ende zu führen, stellte sich heraus, daß die Angliederung dieser Archivalien an C 5/1 strukturelle Probleme im Hinblick auf die Binnengliederung des alten Bestandes aufwarf. Außerdem zeigte sich, daß ein Teil der nachträglich aufgefundenen bzw. eingekommenen Akten der Staatskanzlei nicht auf den Titelkarten erfaßt worden war; diese Akten waren zudem mit Unterlagen fremder Provenienz vermischt (Regierungspräsidium Südbaden, Badisches Ministerium des Innern, Badisches Ministerium der Wirtschaft und Arbeit). Darüber hinaus waren zwischenzeitig weitere Akten der Staatskanzlei in das Staatsarchiv Freiburg gelangt, die nicht zum Restbestand gelegt worden waren, sondern die Bestände C 5/2, C 5/3 und C 5/4 bildeten und provisorisch erschlossen waren. Um mehr Übersichtlichkeit zu schaffen, schien es ratsam, alle Akten der Badischen Staatskanzlei, die noch nicht in den Bestand C 5/1 aufgenommen worden waren, weil sie erst nach dessen Konstituierung bekannt wurden, mit den Beständen C 5/3 und C 5/4 zusammenzufassen und an den Bestand C 5/2 anzugliedern. Diese Arbeit wurde im Sommer 1997 durchgeführt. Dabei wurden Akten anderer Behörden ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Ca. 0,4 m Akten vor allem des Wirtschaftsministeriums waren nicht archivwürdig und wurden kassiert (es handelte sich um Mehrfertigungen von Kabinettsprotokollen, die im Bestand C 5/1 vollständig vorhanden sind). Die Gliederung des so entstandenen Findbuchs folgt, wie das auch beim Bestand C 5/1 der Fall ist, auf der Ebene der Hauptgruppen der Badischen Amtsregistraturordnung von 1905, nach welcher die Registratur der Staatskanzlei gearbeitet hat. Dadurch ist gleichzeitig die Verzahnung mit C 5/1 gewährleistet. Somit setzt sich der vorliegende Bestand aus folgenden Teilen zusammen: - Akten der Staatskanzlei, die ursprünglich zur Angliederung an C 5/1 vorgesehen waren; - bislang noch in keinem Bestand erfaßte Akten der Staatskanzlei; - Akten der Bestände C 5/2 (alt), C 5/3, C 5/4. Die Herkunft jeder Akte ist anhand der Konkordanz im Anhang zu diesem Findbuch nachvollziehbar. Freiburg, im Juli 1997 M. Stingl Im November/Dezember 2004 wurde das Findmittel des vorliegenden Bestands vom Unterzeichneten zwecks Einstellung ins Internet technisch aufbereitet. Im August 2007 wurden noch sieben Akten eingefügt, die bei der Durchsicht der Mittelbehörden ab 1952 aufgetaucht waren. Der Bestand C 5/2 umfasst nunmehr 66 Faszikel und misst 1 lfd.m. Freiburg, August 2007 Dr. Christof Strauß
Generalakten (Justizwesen; Kredit- und Bankwesen; Kunst und Wissenschaft; Militär- und Kriegssachen; Post- und Telegrafen-
wesen; Staatsfinanzwesen; Staatsorganisation; Staatsverwaltung; Staatsdienst, u.a. Personalakten)
Bestandsgeschichte: Nach Abschluß der Arbeiten an dem Findbuch zum Bestand C 5/1 Badische Staatskanzlei im Jahr 1981 wurden in anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg und in neuen Behördenablieferungen weitere Akten der Staatskanzlei festgestellt. Der damalige Bearbeiter, Dr. Baumann, erfaßte die Archivalien in Entwurfsform nach und nach auf Titelkarten in der Absicht, daraus in Fortzählung der bereits vergebenen Signaturen ein weiteres Bandrepertorium zu C 5/1 herzustellen. Eine besondere Bestandsbezeichnung erhielten die Unterlagen aus diesem Grund nicht. Als im Juni 1997 durch den Unterzeichnenden damit begonnen wurde, diese Arbeit zu Ende zu führen, stellte sich heraus, daß die Angliederung dieser Archivalien an C 5/1 strukturelle Probleme im Hinblick auf die Binnengliederung des alten Bestandes aufwarf. Außerdem zeigte sich, daß ein Teil der nachträglich aufgefundenen bzw. eingekommenen Akten der Staatskanzlei nicht auf den Titelkarten erfaßt worden war; diese Akten waren zudem mit Unterlagen fremder Provenienz vermischt (Regierungspräsidium Südbaden, Badisches Ministerium des Innern, Badisches Ministerium der Wirtschaft und Arbeit). Darüber hinaus waren zwischenzeitig weitere Akten der Staatskanzlei in das Staatsarchiv Freiburg gelangt, die nicht zum Restbestand gelegt worden waren, sondern die Bestände C 5/2, C 5/3 und C 5/4 bildeten und provisorisch erschlossen waren. Um mehr Übersichtlichkeit zu schaffen, schien es ratsam, alle Akten der Badischen Staatskanzlei, die noch nicht in den Bestand C 5/1 aufgenommen worden waren, weil sie erst nach dessen Konstituierung bekannt wurden, mit den Beständen C 5/3 und C 5/4 zusammenzufassen und an den Bestand C 5/2 anzugliedern. Diese Arbeit wurde im Sommer 1997 durchgeführt. Dabei wurden Akten anderer Behörden ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Ca. 0,4 m Akten vor allem des Wirtschaftsministeriums waren nicht archivwürdig und wurden kassiert (es handelte sich um Mehrfertigungen von Kabinettsprotokollen, die im Bestand C 5/1 vollständig vorhanden sind). Die Gliederung des so entstandenen Findbuchs folgt, wie das auch beim Bestand C 5/1 der Fall ist, auf der Ebene der Hauptgruppen der Badischen Amtsregistraturordnung von 1905, nach welcher die Registratur der Staatskanzlei gearbeitet hat. Dadurch ist gleichzeitig die Verzahnung mit C 5/1 gewährleistet. Somit setzt sich der vorliegende Bestand aus folgenden Teilen zusammen: - Akten der Staatskanzlei, die ursprünglich zur Angliederung an C 5/1 vorgesehen waren; - bislang noch in keinem Bestand erfaßte Akten der Staatskanzlei; - Akten der Bestände C 5/2 (alt), C 5/3, C 5/4. Die Herkunft jeder Akte ist anhand der Konkordanz im Anhang zu diesem Findbuch nachvollziehbar. Freiburg, im Juli 1997 M. Stingl Im November/Dezember 2004 wurde das Findmittel des vorliegenden Bestands vom Unterzeichneten zwecks Einstellung ins Internet technisch aufbereitet. Im August 2007 wurden noch sieben Akten eingefügt, die bei der Durchsicht der Mittelbehörden ab 1952 aufgetaucht waren. Der Bestand C 5/2 umfasst nunmehr 66 Faszikel und misst 1 lfd.m. Freiburg, August 2007 Dr. Christof Strauß
Nr. 1-66
Bestand
Personalakten; Bad. Staatskanzlei
Staatskanzlei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ