Urteil im Streit zwischen dem Kloster Helmarshausen und dem Bischof Bernhard von Paderborn.
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Urk. 29, 51
Urk. 29, A II, Kloster Helmarshausen
Urk. 29 Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II]
Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1300-1349
1326 März 8
Ausf. Perg., durch Einschnitte kassiert, 3 Siegel hängen an
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: VIII° idus mensis Martii sub anno Domini millesimo CCC° vicesimo sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard von Visbeck, Dekan der Kirche zu Wiedenbrück, Johannes, Dekan der Kirche zu Bielefeld, und Heinrich Sibolt, Thesaurar der Kirche zu Bielefeld fällen als von Bischof, Dekan und Scholaster zu Osnabrück beauftragte Richter in einem Streit zwischen dem Kloster Helmarshausen und dem Bischof Bernhard von Paderborn folgendes Urteil: Die Bestätigung und Weihe der gewählten Äbte des Klosters Helmarshausen soll dem Bischof von Paderborn zustehen. Er soll sie ihnen unter Wahrung der kanonischen Form ohne irgendwelche Schmälerung gewähren. Von dem genannten Bischof sollen Abt und Konvent das Salböl, die Ordination ihrer Mönche und Kleriker und die Weihung ihrer Kirchen und Altäre aufgrund ihrer Privilegien erhalten. Der Abt soll als Inhaber des Archidiakonats von Helmarshausen wenigstens einmal im Jahr an den bischöflichen Synoden teilnehmen. Er kann sich durch einen seiner Mönche vertrete lassen. Durch dieses Urteil werden die Privilegien des Klosters über seine Freiheit und Exemtion [aus der bischöflichen Jurisdiktion] weder geschmälert noch verändert. ? Drei in der Auseinandersetzung vorangegangene Schriftstücke werden inseriert.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich de Telghet, Kleriker der Diözese Münster und Notar, Ludwig nobilis de Brochusen, Kanoniker des Domkapitels Minden und Paderborn, Berthold, Kustos, Hermann von Stadelhove, Heinrich de Rivo, Wilhelm dictus Top, Mönch des Paderborner Paulusklosters, Bernhard de Lodere, Scholaster, Roland, Otto, Dietrich und Heinrich, Kanoniker der Kirche zu Bielefeld, Thammo und Johannes, Magister, Priester an der Kirche zu Bielefeld, Alexus dictus Top, Ritter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard von Visbeck, Dekan der Kirche zu Wiedenbrück, Johannes, Dekan der Kirche zu Bielefeld, und Heinrich Sibolt, Thesaurar der Kirche zu Bielefeld fällen als von Bischof, Dekan und Scholaster zu Osnabrück beauftragte Richter in einem Streit zwischen dem Kloster Helmarshausen und dem Bischof Bernhard von Paderborn folgendes Urteil: Die Bestätigung und Weihe der gewählten Äbte des Klosters Helmarshausen soll dem Bischof von Paderborn zustehen. Er soll sie ihnen unter Wahrung der kanonischen Form ohne irgendwelche Schmälerung gewähren. Von dem genannten Bischof sollen Abt und Konvent das Salböl, die Ordination ihrer Mönche und Kleriker und die Weihung ihrer Kirchen und Altäre aufgrund ihrer Privilegien erhalten. Der Abt soll als Inhaber des Archidiakonats von Helmarshausen wenigstens einmal im Jahr an den bischöflichen Synoden teilnehmen. Er kann sich durch einen seiner Mönche vertrete lassen. Durch dieses Urteil werden die Privilegien des Klosters über seine Freiheit und Exemtion [aus der bischöflichen Jurisdiktion] weder geschmälert noch verändert. ? Drei in der Auseinandersetzung vorangegangene Schriftstücke werden inseriert.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich de Telghet, Kleriker der Diözese Münster und Notar, Ludwig nobilis de Brochusen, Kanoniker des Domkapitels Minden und Paderborn, Berthold, Kustos, Hermann von Stadelhove, Heinrich de Rivo, Wilhelm dictus Top, Mönch des Paderborner Paulusklosters, Bernhard de Lodere, Scholaster, Roland, Otto, Dietrich und Heinrich, Kanoniker der Kirche zu Bielefeld, Thammo und Johannes, Magister, Priester an der Kirche zu Bielefeld, Alexus dictus Top, Ritter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ