Friedrich Anthon Dietz der Zeiten junger Zunftmeister, Johann Georg Ewinger und Johann Stephan Weyer als Deputierte mit einem Schreiben vom 8.2.1747 von der ehrsamen Küferzunft des heiligen römischen Reichs freien Stadt Worms an die Bierbrauerzunft zu Frankfurt abgeschickt mit der Nachricht, daß sie ihre "Kiefferzunfft" zu einer "Kieffer- und Bierbrauerzunfft" umzuwandeln gesonnen und deshalb mit der dortigen Bierbrauerzunft bei Versammlung des Bierbrauerhandwerks in dessen Zunftstube "zum guldenen Apfel" am 11.2. und 14.2. beraten und am 17.2. mit den Feststellungen übereingekommen, daß die Zunftverbesserung mit Konsens der Obrigkeit und der Mitmeister vorgenommen werde, die Bierbrauer in Worms niemals zünftig gewesen, die Verbesserung, wie in den Reichsstädten Schweinfurt und Rothenburg geplant, die meisten Bierbrauer in Worms ordentlich gelernt hätten, auch die Küfermeister, die nicht Bierbrauerhandwerk gelernt Bierbrauermeister sein sollten, wie in den gen. Reichsstädten, jeder Lehrjunge beide Professionen lerne, Gesellen gleich gehalten, Meister, wie an anderen Orten, auch solche, die nur eine Profession erlernt, zugleich Meister für beide Professionen sein sollten, das Meisterstück ein 1/2 ohmiges Faß, 1 Badzuber, 1 Brunneneimer oder in einem Stück Geld dafür, bestehe, gegenseitig mit dem Frankfurter Bierbrauerhandwerk die Handwerksartikel kommuniziert werden sollten, Küferknechte, die Bierbrauerhandwerk nicht erlernt, keine Bierbrauerkundschaft zu geben sei, Wormser Meistersöhne in Frankfurt wie Fremde gehalten werden, Frankfurter Meistersöhne nach 2 Jahren wandern als Mitmeister in Worms anzunehmen, rechtlich gleich Wormser Bürgersöhnen, Lehrjungen, die vorher gelernt in Frankfurt nicht als zünftig gelten, außer Meistersöhne und denen, die jetzt und künftig lernen, die Wormser guten Rat jederzeit der Frankfurter Zunft geben soll, die Frankfurter Zunft hinfort die Wormser als wirkliche Zunft anerkannt und ihr alles Wohlergehen wünscht.