Reinhart von Uissigheim (Ussickein) beurkundet, daß er von Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), und dem Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymmern) gekauft hat, wobei aber festgelegt wurde, daß sich der Verkäufer das Öffnungsrecht (fryhe offenung) vorbehält, das auch bei einem eventuellen Verkauf durch den A. bestehen bleiben soll; ausgenommen von dem Verkauf ist das Fischwasser in der Aspach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelßheim), das unterhalb von Rüsselhausen (Ruselhawsen) bis drei Schritt in die Tauber dem Deutschen Orden gehören soll und darüber hinaus genannte Eigenleute in den Dörfen Markelsheim und Igersheim; dabei handelt es sich um die Brüder Götz und Konrat Widt, und um die Brüder ? Hans Contz, Peter Buwmeister und Heinz Switzer.
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Reinhart von Uissigheim (Ussickein) beurkundet, daß er von Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), und dem Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymmern) gekauft hat, wobei aber festgelegt wurde, daß sich der Verkäufer das Öffnungsrecht (fryhe offenung) vorbehält, das auch bei einem eventuellen Verkauf durch den A. bestehen bleiben soll; ausgenommen von dem Verkauf ist das Fischwasser in der Aspach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelßheim), das unterhalb von Rüsselhausen (Ruselhawsen) bis drei Schritt in die Tauber dem Deutschen Orden gehören soll und darüber hinaus genannte Eigenleute in den Dörfen Markelsheim und Igersheim; dabei handelt es sich um die Brüder Götz und Konrat Widt, und um die Brüder ? Hans Contz, Peter Buwmeister und Heinz Switzer.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 254
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 3. Sonstige Ortsbetreffe >> 3.23 Markelsheim >> Andreas Virnhaber von Nürnberg, Kleriker im Bistum Bamberg und Notar, beurkundet, daß die Auseinandersetzung (spenne und zwittrechtigkeyt) zwischen Herrn Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), einerseits und Martin von Uissigheim (Ussickeim) andererseits in Gegenwart des A. und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Weikersheim (wyckersheim), von Herrn Johann Kreig, Kaplan zu Neuhaus (Newenhauß) von Arndt Kreis von Lindenfels, Amtmann zu Gelchsheim (Kreyß von Lyndenfels, amtptman zu Geylißheim) und Meister Heinrich Glantz von Ebern, als bevollmächtigter Anwalt von Ulrich von Lentersheim, vor dem Herrn Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhayn) und dessen Räten zu Öhringen (Ormagaw) beraten wurde, wobei die Auseinandersetzung die Asbach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelsheim) und den Vietrieb (vihetryebs) bei Rüsselshausen (Ruselhawsen) betrifft. Im Verlauf der Anhörung wurden von den beiden Parteien zwe Urkunden vorgelegt, die wörtlich inseriert sind, wobei in der ersten Urkunde vom 1. Okt. 1423, die von Reinhart von Uissigheim (Ussickein) ausgestellt worden war, festgelegt wurde, daß der A. von Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit gewissen Vorbehalten gekauft hat, denn vom Verkauf war das Fischwasser in der Asbach in der Gemarkung Markelsheim unterhalb von Rüsselhausen unter anderem ausgenommen, während in der zweiten Urkunde die am 9. Okt. 1410 von Albrecht von Hohenlohe ausgestellt worden war, beurkundet wird, daß der A. das Schloß Herrenzimmern, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, dem Deutschen Orden mit gewissen Auflagen überträgt.
1423 Oktober 3 (uff den suntag nehst nach sant Michels dag des heyligen ertzengels)
Urkunden
Siegler: Reinhart von Uissigheim (Ussickein)
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1474 Mai 11 (U 245)
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1474 Mai 11 (U 245)
Andreas Virnhaber von Nürnberg, Kleriker im Bistum Bamberg und Notar, beurkundet, daß die Auseinandersetzung (spenne und zwittrechtigkeyt) zwischen Herrn Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), einerseits und Martin von Uissigheim (Ussickeim) andererseits in Gegenwart des A. und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Weikersheim (wyckersheim), von Herrn Johann Kreig, Kaplan zu Neuhaus (Newenhauß) von Arndt Kreis von Lindenfels, Amtmann zu Gelchsheim (Kreyß von Lyndenfels, amtptman zu Geylißheim) und Meister Heinrich Glantz von Ebern, als bevollmächtigter Anwalt von Ulrich von Lentersheim, vor dem Herrn Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhayn) und dessen Räten zu Öhringen (Ormagaw) beraten wurde, wobei die Auseinandersetzung die Asbach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelsheim) und den Vietrieb (vihetryebs) bei Rüsselshausen (Ruselhawsen) betrifft. Im Verlauf der Anhörung wurden von den beiden Parteien zwe Urkunden vorgelegt, die wörtlich inseriert sind, wobei in der ersten Urkunde vom 1. Okt. 1423, die von Reinhart von Uissigheim (Ussickein) ausgestellt worden war, festgelegt wurde, daß der A. von Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit gewissen Vorbehalten gekauft hat, denn vom Verkauf war das Fischwasser in der Asbach in der Gemarkung Markelsheim unterhalb von Rüsselhausen unter anderem ausgenommen, während in der zweiten Urkunde die am 9. Okt. 1410 von Albrecht von Hohenlohe ausgestellt worden war, beurkundet wird, daß der A. das Schloß Herrenzimmern, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, dem Deutschen Orden mit gewissen Auflagen überträgt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:50 MEZ
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I (Bestand)
- 3. Sonstige Ortsbetreffe (Gliederung)
- 3.23 Markelsheim (Gliederung)
- Andreas Virnhaber von Nürnberg, Kleriker im Bistum Bamberg und Notar, beurkundet, daß die Auseinandersetzung (spenne und zwittrechtigkeyt) zwischen Herrn Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), einerseits und Martin von Uissigheim (Ussickeim) andererseits in Gegenwart des A. und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Weikersheim (wyckersheim), von Herrn Johann Kreig, Kaplan zu Neuhaus (Newenhauß) von Arndt Kreis von Lindenfels, Amtmann zu Gelchsheim (Kreyß von Lyndenfels, amtptman zu Geylißheim) und Meister Heinrich Glantz von Ebern, als bevollmächtigter Anwalt von Ulrich von Lentersheim, vor dem Herrn Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhayn) und dessen Räten zu Öhringen (Ormagaw) beraten wurde, wobei die Auseinandersetzung die Asbach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelsheim) und den Vietrieb (vihetryebs) bei Rüsselshausen (Ruselhawsen) betrifft. Im Verlauf der Anhörung wurden von den beiden Parteien zwe Urkunden vorgelegt, die wörtlich inseriert sind, wobei in der ersten Urkunde vom 1. Okt. 1423, die von Reinhart von Uissigheim (Ussickein) ausgestellt worden war, festgelegt wurde, daß der A. von Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit gewissen Vorbehalten gekauft hat, denn vom Verkauf war das Fischwasser in der Asbach in der Gemarkung Markelsheim unterhalb von Rüsselhausen unter anderem ausgenommen, während in der zweiten Urkunde die am 9. Okt. 1410 von Albrecht von Hohenlohe ausgestellt worden war, beurkundet wird, daß der A. das Schloß Herrenzimmern, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, dem Deutschen Orden mit gewissen Auflagen überträgt. (Archivale)