Reinhart von Uissigheim (Ussickein) beurkundet, daß er von Eberhard von Seinsheim (Sawnßheim), Deutschmeister (meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), und dem Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymmern) gekauft hat, wobei aber festgelegt wurde, daß sich der Verkäufer das Öffnungsrecht (fryhe offenung) vorbehält, das auch bei einem eventuellen Verkauf durch den A. bestehen bleiben soll; ausgenommen von dem Verkauf ist das Fischwasser in der Aspach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelßheim), das unterhalb von Rüsselhausen (Ruselhawsen) bis drei Schritt in die Tauber dem Deutschen Orden gehören soll und darüber hinaus genannte Eigenleute in den Dörfen Markelsheim und Igersheim; dabei handelt es sich um die Brüder Götz und Konrat Widt, und um die Brüder ? Hans Contz, Peter Buwmeister und Heinz Switzer.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner