Die von dem Akziseamte zu Hornburg gemachte Prätention, dass das Verbot der Ausfuhren des Strohes und Heues auch sogar auf die daselbst gewöhnliche Verpachtung der Wiesen oder den Grasverkauf an Ausländer etc. extendiert und in diesem Fall für jedes Fuder Heu 4 Groschen Akzise erlegt werden müsse

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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