Hertwin (Hertel) von Hosenbach wird Mann des Johann Grafen zu Sp. und seiner Erben für das Geld, das er vor Ausstellung der Urkunde erhalten hat; er darf auf Lebenszeit die Mannschaft nicht aufgeben und hat davon die üblichen Mannlehnspflichten. Er bittet den Junker Hugo von Steinkallenfels (Steyne) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.