Hans Ebertt, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Ittlingen (Ücklingen) bekunden, daß am 21. Mai 1582 auf dem Rathaus daselbst vor ihnen erschienen sind Hans Conradt, Einwohner zu Ittlingen, als Kläger einerseits sowie Bastian Ebertt und Konsorten, Anwälte von Barbara, der Witwe ¿Martin Ebertts, als Beklagte andererseits, die "wegen gedachts clegers schwiger seligen heurathgut" ¿ zwei Weinbergstücke, ein Haus und eine Hofreite ¿ miteinander im Streit liegen. Nach Rede und Gegenrede der Parteien sowie dem Verhör von Zeugen ¿ auf seiten des Klägers: Rosina, Ehefrau des Jörg Voltz, Katharina, Witwe des ¿Quirin Motz, Jörg Voltz, Veit Eitel Voltz, Jörg Ebertt, Bastian Fleck, Hans Ebertt und Martin Schöpff; auf seiten der Beklagten: Anna, ¿Jörg Scherers Witwe, und Hans Ebertt, Schultheiß ¿ entschied das Gericht, daß die Ansprüche des Klägers mit 29 Gulden abzugelten, die angefallenen Gerichtskosten von beiden Parteien gemeinsam und die sonstigen Kosten von jeder Seite selbst zu tragen sind. Nach der Verkündung des Urteils stellte sich heraus, daß dem Kläger 14 ½ Gulden zu wenig zugesprochen wurden und die Beklagten erklärten sich auf Anraten des Schultheißen sowie des Stadtschreibers von Sinsheim (Sünßheim), Dieter Schick, bereit, insgesamt 43 ½ Gulden zu bezahlen. Dennoch lehnte der Kläger das Urteil ab und verlangte zwecks Appellation an die zuständigen Vogtsherrn und Oberrichter, Dietrich von und zu Gemmingen und Lienhard von Gemmingen zu Michelfeld, ein Protokoll der Gerichtsverhandlung, das hiermit vorgelegt wird. Darin auch: Verzeichnis der liegenden Güter von Barbara, die Witwe ¿Martin Ebertts, angezeigt von ihrem Bruder Peter Johan; Verzeichnis der Güter, die von des Klägers "hausfraw mutter, Martin Ebertts seligen erster hausfrawen, herkhommen" und zwischen den Parteien strittig sind; Verzeichnis der liegenden Güter ¿Martin Ebertts; Aufstellung über die Gerichtskosten erster Instanz (10 ½ Gulden 6 Batzen).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner