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Eintreibung rückständiger Rossdienstgelder
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Enthält: - Regierungsmandat an den Oberstleutnant Burchard Behr vom Februar 1659 wegen Zahlung der Rossdienstgelder von den Gütern Hetthorn und Nieder Ochtenhausen, mit nachfolgendem Bericht Behrs vom März 1659 (mit Anlage: Auszug aus der Ritterrolle); Regierungsmandat an den Ritterschaftspräsidenten vom März 1659 wegen Rektifikation des Rossdienstes ebenda sowie Zitation der Regierung an die Behr'schen Gläubiger; Antwortschreiben des braunschweig-lüneburgischen Kanzlers Heinrich Bessel in Harburg vom März 1659 - Regierungsmandat an den Amtmann Daniel Wolter zu Bremervörde vom Februar 1659 wegen Eintreibung der rückständigen Rossdienstgelder ebenda - Schreiben des Amtmanns Heinrich Krüger zu Lilienthal vom Februar 1659 wegen des Rossdienstes ebenda und in Osterholz (mit Verzeichnis) - Rechnung über die von den Neubelehnten bis Ende Februar 1659 zu fordernden Unterhaltungs- und Ausrüstungsgelder wegen nicht gestellter Reiter
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.