Johann von Wittenhorst, Drost zu Krakau file://fn@01 (Kraeckauwe), bekundet: Er hat von Arnd Ingenhove (Inghenhoeue) all dessen Erbgut übertragen erhalten gemäß seinem Notariatsinstrument, das von Wolter von Semont und Arnt Hiesfeld besiegelt ist und das er verwahrt, weil er alle Ausgaben leisten soll, die Arnt Ingenhove auferlegt sind, damit dieser die Erschlagung seines verstorbenen Bruders Johann Ingenhove sühne und bessere. Sobald die Buße und Besserung geschehen ist, soll und will er Rechnung ablegen, und wenn dann seine Auslagen und sein Aufwand erstattet sind, soll jenes Instrument kraftlos sein. - Siegelankündigung .

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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