Herzog Johann Friedrich von Württemberg gestattet Georg Bühler, markgräflicher Amtmann zu Staufenberg, und seinem Tochtermann Lukas Zelling, wohnhaft zu Steinbach, eine Schmelzhütte und ein Hammerschmiedewerk in der Herrschaft Oberkirch zunächst bei genannter Stadt anzulegen unter näher genannten Bedingungen.