Peter Frey von Erbach [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Kaufmann und Ulmer Bürger Augustin Merz Güter in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], die er am 18. Januar 1637 von Abt und Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] erworben hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 4557], sowie Güter, die er von den Vormündern der Kinder des verstorbenen Anton Schleicher gekauft hat, und einige freieigene Äcker für die Dauer von drei Jahren verliehen hat. Auch hat ihm Augustin Merz für den Start auf den Gütern 8 Imi Roggen, 3 Imi Hafer und 1,5 Imi Erbsen gegeben und versprochen, ihm im Bedarfsfall auch Geld zu leihen. Außerdem hat er ihm acht Pferde mit dem zugehörigen Geschirr überlassen. Von den auf dem Hof angebauten und geernteten Früchten und gezüchteten Tieren fällt jedes Jahr die Hälfte an Augustin Merz. Von den Wiesen und Mähdern hat er diesem jedes Jahr Heu für zwei Pferde und zwei Kühe nach Ulm zu liefern. Das restliche Heu soll er zur Fütterung seiner Pferde und seines Viehs verwenden. Wird dafür nicht alles Heu benötigt, dann kann er den verbleibenden Rest verkaufen, wobei die Hälfte des Erlöses an Augustin Merz fällt. Aus den zu den Gütern gehörenden Wäldern kann er mit Erlaubnis des Lehenherren Holz für den Eigenbedarf holen. Sollte Peter Frey vor Ablauf der drei Jahre sterben, dann kann seine Witwe die Güter bis zum Ablauf der Leihe weiter bewirtschaften. Nach dem Auslaufen der Leihefrist steht es beiden Parteien frei, das Leiheverhältnis fortzusetzen oder zu beenden.