Wimpfen: Weiprecht v. Thierbach widerruft seine bei Herrn Siegfried, Spitalmeister zu Wimpfen, in seiner Truhe hinterlegte Schenkungsurkunde von 1422 November 10 [= A 1, 241/208] und seine dort gemachten Verfügungen: die für die Präsenz der Pfarrkirche zu Wimpfen vorgesehenen 10 Gulden soll nun das Meßneramt der Kirche erhalten und dafür Weiprechts Jahrestag halten und weitere näher beschriebene gottesdienstliche Leistungen erfüllen.