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König Albrecht I. befreit die Deutsch-Ordens-Kommende Beuggen von der jährlichen Schweinegült zur Burg Rheinfelden und bestätigt ihre Fischereirechte im Rhein und in zwei dabei gelegenen Wassern
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König Albrecht I. befreit die Deutsch-Ordens-Kommende Beuggen von der jährlichen Schweinegült zur Burg Rheinfelden und bestätigt ihre Fischereirechte im Rhein und in zwei dabei gelegenen Wassern