Graf Gerhard von Jülich befiehlt seinen Beamten zu Sinzig, darunter dem Amtmann Gerhard von Landskrone, den Minoritenkonamt zu Andernach im ruhigen Lehenuß der für ein Haus in Sinzig durch den verstorbenen Rheinischen König Heinrich erteilten Privilegien zu belassen und die beschlagnahmten Kleinodien zurück zu erstatten.