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Johannes Müller, Notar zu Wimpfen, bestätigt, dass ihm Philipp von Helmstatt folgende inserierte Erklärung vom 11. Juni 1608 übergeben hat: Da er, Philipp, mit Vertrag vom 12. August 1607 den Kirstetter Hof an Abraham von Helmstatt zu Wagenbach verkauft hat, dieser aber den Kaufschilling nicht bezahlen will, ohne den pfälzischen Kaufbrief von 1545 erhalten zu haben, erklärt er Abraham dieses nicht zuhandenen Kaufbriefs wegen für schadlos. Der Notar wird diese Kaution bei Abraham von Helmstatt in dessen Schloß Wagenbach insinuieren. Zeugen: Jeremias Beutinger, Schultheiß zu Bonfeld, und Reinhard Kraft, Schulmeister zu Bonfeld

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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