Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, verspricht, dass er während der Abwesenheit Herzog Wilhelms III. von Sachsen für seine Reise über das Meer in das Heilige Land den von jenem eingesetzten Statthaltern, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, Graf Günther von Mansfeld, Herrn zu Mansfeld, Herrn Bruno von Querfurt, Burkhard (Burkhart) Schenk von Tautenburg und Ritter Hans von Schlotheim (Slatheim) Beistand leisten und im Fall, dass Wilhelm III. gefangen würde, gestatten würde, dass jene durch Verpfändung einiger seiner Schlösser, Städte und Pflegen das Lösegeld aufbringen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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