Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken gibt seine Einwilligung zu der seitens der Gebrüder Brun, Hermann und Johann von Cöln, Söhne des gest. Hermann aus der Hand der Agnes Forstmeister von Gelnhausen mit 1200 Gulden erfolgten Aquisition der vormals von den Grafen Philipp und Ludwig an Ritter Philipp von Bicken verkauften Rente von 60 Gulden auf die Dörfer Atzbach, Dorlar und Garbenheim. Wiederlösung immer nur zur Hälfte gestattet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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