Erbstreit um den Nachlaß des Joseph Frantzano. Aus erster Ehe mit Anna Sibilla Richermo hatte Joseph Frantzano drei Kinder: Maria Elisabeth, die ins Kloster ging und zugunsten des Vaters verzichtete, Joseph, der ebenfalls ins Kloster ging, und Anna Catharina, die Ehefrau des Appellaten, die die Nutznießerin des Verzichts ihres Bruders war. Aus dritter Ehe mit Anna Elisabetha Peters ging der Appellant hervor. Bei ihrer Hochzeit 1720 wurde Anna Catharina auf Vorschlag ihres Großonkels, des Generalkommissars der Franziskaner, Georgius Richermo, ausgezahlt und verzichtete dafür auf alle Ansprüche nach dem Tode der Eltern. Trotz mehrfacher Bestätigung des Verzichts und einer weiteren Zahlung durch den Vater stellte der Appellat nach dem Tode des älteren Joseph Frantzano neue Ansprüche mit der Begründung, bei der Auszahlung seien die Vermögensverhältnisse nicht korrekt offengelegt worden.
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Erbstreit um den Nachlaß des Joseph Frantzano. Aus erster Ehe mit Anna Sibilla Richermo hatte Joseph Frantzano drei Kinder: Maria Elisabeth, die ins Kloster ging und zugunsten des Vaters verzichtete, Joseph, der ebenfalls ins Kloster ging, und Anna Catharina, die Ehefrau des Appellaten, die die Nutznießerin des Verzichts ihres Bruders war. Aus dritter Ehe mit Anna Elisabetha Peters ging der Appellant hervor. Bei ihrer Hochzeit 1720 wurde Anna Catharina auf Vorschlag ihres Großonkels, des Generalkommissars der Franziskaner, Georgius Richermo, ausgezahlt und verzichtete dafür auf alle Ansprüche nach dem Tode der Eltern. Trotz mehrfacher Bestätigung des Verzichts und einer weiteren Zahlung durch den Vater stellte der Appellat nach dem Tode des älteren Joseph Frantzano neue Ansprüche mit der Begründung, bei der Auszahlung seien die Vermögensverhältnisse nicht korrekt offengelegt worden.
AA 0627, 1719 - F 149/600
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1750-1763 (1713-1763)
Enthaeltvermerke: Kläger: Daniel Joseph Frantzano, kurfürstl. köln. Kammerrat, Bonn, (Bekl.) Beklagter: Antonio Benedetto, Bonn, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christian Philipp Lang 1750 - Subst.: Lic. Gotthard Johann Hert Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Albert Ruland 1750 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Subst.: Lic. Johann Adam Bissing 1755 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Offizial Köln 1743 - 2. Offizial Köln als Revisionsgericht 1748 - 3. RKG 1750-1763 (1713-1763) Beweismittel: Urteil des Offizials Köln (Q 4). Verzicht der Anna Catharina Frantzano 1720 (Q 9) und Bestätigungen 1721, 1736 und 1737 (Q 10-12). Auszug aus dem Inventar des Joseph Frantzano 1713 (Q 14). Zwei Rechnungen des älteren Joseph Frantzano für Anton Benedetto 1723, 1738 (Q 15 und 16). Vorakten (Q 21, latein.), darin: verschiedene Rechnungen, Rotulus testium (302-317). Vermögen des Joseph Frantzano 1713 (Q 23). Aussage des Kreuzberger Paters Joachim Neumann über den Tod des älteren Joseph Frantzano 1750 (Q 24). Auszug aus dem Kaufmannsbuch des Joseph Frantzano über den Vertrag mit seiner Tochter 1721 (Q 29). Testament der Eheleute Antonio Benedetto und Anna Catharina geb. Frantzano 1740 (363f.). Beschreibung: 7 cm, 368 Bl., lose; Q 1-33, 3 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:42 MESZ