Erbstreit um den Nachlaß des Joseph Frantzano. Aus erster Ehe mit Anna Sibilla Richermo hatte Joseph Frantzano drei Kinder: Maria Elisabeth, die ins Kloster ging und zugunsten des Vaters verzichtete, Joseph, der ebenfalls ins Kloster ging, und Anna Catharina, die Ehefrau des Appellaten, die die Nutznießerin des Verzichts ihres Bruders war. Aus dritter Ehe mit Anna Elisabetha Peters ging der Appellant hervor. Bei ihrer Hochzeit 1720 wurde Anna Catharina auf Vorschlag ihres Großonkels, des Generalkommissars der Franziskaner, Georgius Richermo, ausgezahlt und verzichtete dafür auf alle Ansprüche nach dem Tode der Eltern. Trotz mehrfacher Bestätigung des Verzichts und einer weiteren Zahlung durch den Vater stellte der Appellat nach dem Tode des älteren Joseph Frantzano neue Ansprüche mit der Begründung, bei der Auszahlung seien die Vermögensverhältnisse nicht korrekt offengelegt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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