Hartmann Weber, Breitenbrunn, bürgt für die Verpflichtung seines nach Begnadigung durch Graf Wilhelm von Wertheim aus der Haft zu Breuberg entlassenen Vaters Klaus (Cles), weder Graf Wilhelm von Wertheim und Liutgard Schenkin von Erbach-Reichenberg (Luckarten frauwen zu Erbach) noch deren Erben und Untertanen vor ein geistliches oder weltliches Gericht zu fordern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung sollen dem Grafen alle Güter des Ausstellers und seines Vaters zufallen.