Markus Jakob Heugelin, Bürger und Gastwirt Zum Pflug in Ulm [ehemalige Wirtschaft Zum Goldenen Pflug, Kornhausplatz 2 (vormals Pfluggasse)], bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Wolfgang von Partenheim [Lkr. Alzey-Worms] die Au der Kommende an der Iller beim Baumgärtlein, die Alber genannt wird [heute Gemarkung Neu-Ulm] und die zuvor Georg Held von Wiblingen [Stadt Ulm] bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören ungefähr 6,25 Jauchert Wiesmahd und 2 Jauchert Gehölz. Er verpflichtet sich, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende von jeder Jauchert jährlich 16 Schilling Ulmer Stadtwährung, insgesamt also 3,5 Gulden und 10 Schilling, zu bezahlen. Er kann sein Erbrecht an der Au an geeignete Personen, die auch dem Hauskomtur und seinen Nachfolgern genehm sind, verpfänden, vertauschen oder verkaufen. Kommt es auf diese oder eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 3 rheinische Goldgulden als Weglöse und von dem neuen Inhaber dieselbe Summe als Handlohn zu. Außerdem hat ihm der Hauskomtur 1642 noch ein Stück gerodetes Gehölz zu Erbrecht verliehen. Davon wird er der Kommende jedes Jahr zusätzlich zu dem Zins von der Au noch 8 Schilling bezahlen, so dass sich der gesamte Zins nun auf jährlich 4 Gulden und 0,5 Schilling beläuft. Auch die Besitzwechselgebühren erhöhen sich dadurch um jeweils 0,5 Gulden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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