Wolf Konrad Rüdt von Collenberg und Bödigheim bekundet, dass die Grafen Ludwig, Wolfgang Ernst, Johann Dietrich und Friedrich Ludwig von Löwenstein-Wertheim ihm 100 Gulden jährliche Gült, verschrieben auf die Einkünfte der Stadt Wertheim, zu rechtem Mannlehen verliehen haben. Die 100 Gulden sollen die Lehensträger verdienen nach Mannlehenrecht und gemäß einem unter dem Datum des 21. August 1550 versiegelten Vertrag, aufgerichtet von Götz von Berlichingen, Bastian Geyer zu Giebelstadt, Friedrich von Ratzenberg und Nikolaus Has. Außerdem bekunden die Aussteller, dass ihnen die Grafen Ludwig und Dietrich den halben Teil des großen und kleinen Zehnten zu Hohenstadt (? Höchstatt) zu rechtem Erblehen verliehen haben (Lehnsbrief ist inseriert).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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