König Ruprecht bestätigt der Stadt Ulm den Besitz der Veste Helfenstein und der Stadt Geislingen mit Zollen, Ungelten, Geleiten, Wildbännen, Märkten, Dörfern, Weilern und Höfen, die dazu gehören und gibt der Stadt das Recht, dass ihre Amtleute und Vögte daselbst diese Güter gerichtlich ebenso vertreten und darin Recht sprechen mögen, wie Bürgermeister und Rat selbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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