Eingabe an Magistrat und Rat zu Reuttlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3937
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Kramer und Grempler
1685 März 12
Regest: Bei dieser volkreichen Welt, insbesondere auch in dieser Stadt, haben alle Gewerbe und Hantierungen so zugenommen, dass einem und dem andern sich und die Seinigen zu ernähren fast unmöglich ist, zumal da die einen da, die andern dort, denen es nicht gebührt, noch weniger ihrer Profession ist, ihren Nebenmenschen im Handel und Wandel merklichen Eingriff tun, nämlich Hans Georg Schmid, seines Handwerks ein Haftenmacher, in allerhand Kramereiwaren, Andreas Schmid, Zeugmacher, mit allerhand fremden Zeugen und dann Hans Eber, ein bekannter Pfullinger Bauer, jetzt Rebmann (= Weingärtner), in dem unzulässigen Fadenhandel. Auch die Hausierer, Landfahrer und anderes herrenloses Gesindlein, die allein herumvagieren und weder Steuer noch Schatzung geben, daher auch im röm. Reich, besonders im Herzogtum Württemberg, als Unverbürgerte nicht passiert (= geduldet) werden und das Jahr über sowohl an Wochenmärkten als auch an Werktagen mit ihrem täglichen Umlaufen und verbotenen Hausieren grossen Schaden tun zu einer Zeit, da es der Kramerei-Verwandten so viele sind wie niemals seit Menschengedenken, welche gleichwohl ihre Steuer und Schatzungen und andere Lasten beitragen und leiden und gemeine Stadt bei ihrem Flor und Aufnahm (= Gedeihen) erhalten müssen. Es wird daher gebeten, dem Hans Georg Schmid, dem Andreas Schmid und Hans Eber wie auch den verbürgerten Tabakhändlern, welche der Prenklerei +) nicht zugetan (= zugehörig) sind, aufzuerlegen, dass sie die zur Handelsschaft gehörigen Kramereiwaren bemüssigen (= meiden) und sich an ihren erlernten Handwerken und zum Teil Börtlinshandel behelfen ..., die Hausierer und Landfahrer mit reichsüblicher Confiscation und Abnahme ihrer Waren nach Massgabe des Reichsabschieds vom Jahre 1654 abtreiben zu lassen, desgleichen den Tabakwelschen und anderem herrenlosen Gesindlein, welche allein 1 oder höchstens 2 Kr Standgeld, sonst aber gemeiner Stadt nichts beitragen, ... nicht mehr zu gestatten, dass sie künftig an Wochenmärkten feilhaben.
Der Kramerzunft, Anverwandte und Handelsleute.
Der Kramerzunft, Anverwandte und Handelsleute.
5 S. Text
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) siehe Gayler: Denkwürdigkeiten I S. 597
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ