Hans Beck, genannt Weber, sesshaft zu Wolfschlugen, einige Tage zu Nürtingen gef., weil er das wegen etlicher Frevel dem Schultheißen zu Schlaitdorf geleistete Gelübde gebrochen hatte, zu Nürtingen rechtlich beklagt, jedoch auf die Fürbitten seines Schwiegervaters und seiner Freunde der gerichtlichen Verurteilung überhoben, mit einer Geldbuße bestraft und freigelassen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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