Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses des am 9. Januar 1658 kinderlos verstorbenen Bruders bzw. Schwagers der Kontrahenten, des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeldt, und Anlegung eines Inventars des Nachlasses, wozu u. a. die Herrschaft Trachenberg in Schlesien gehört. Der Beklagte argumentiert, Sebastian von Hatzfeldt habe seine Tochter Lucia mit 5000 Frankfurter Gulden ausgesteuert und sie damit „von der elterlicher Verlassenschaft zu den ewigen Tagen excludiert“. Außerdem sei durch Quittungen nachzuweisen, daß Lucia von ihren drei Brüdern, nämlich Franz, Bischof zu Würzburg, dem Verstorbenen und dem Beklagten etliche tausend Gulden erhalten hätte, ohne daß sie es schuldig gewesen wären, so daß sie schon das Doppelte des ihr Zustehenden bekommen habe. Im Ehevertrag mit ihrem ersten Ehemann Bertram Adolf Quadt von Alsbach sei auch festgelegt worden, daß Lucia beim Tode eines ihrer Brüder nur 1000 Goldgulden erhalten solle. Umstritten ist die Gültigkeit des Militärtestaments, in dem Melchior von Hatzfeldt seine Schwester auch bedacht hatte, da Melchior nach der Ausstellung des Testaments noch länger als ein Jahr lebte. Das RKG befreite den Beklagten am 13. Dezember 1664 zwar von der Klage auf die Teilung der väter- und mütterlichen Güter, sprach den Klägern aber die Hälfte des übrigen Erbes zu. In der Folge wurde um die Vollstreckung des Urteil gestritten, wobei auch weit entfernte Güter (u. a. in der Herrschaft Karlsberg, Kärnten) eine Rolle spielten.
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Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses des am 9. Januar 1658 kinderlos verstorbenen Bruders bzw. Schwagers der Kontrahenten, des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeldt, und Anlegung eines Inventars des Nachlasses, wozu u. a. die Herrschaft Trachenberg in Schlesien gehört. Der Beklagte argumentiert, Sebastian von Hatzfeldt habe seine Tochter Lucia mit 5000 Frankfurter Gulden ausgesteuert und sie damit „von der elterlicher Verlassenschaft zu den ewigen Tagen excludiert“. Außerdem sei durch Quittungen nachzuweisen, daß Lucia von ihren drei Brüdern, nämlich Franz, Bischof zu Würzburg, dem Verstorbenen und dem Beklagten etliche tausend Gulden erhalten hätte, ohne daß sie es schuldig gewesen wären, so daß sie schon das Doppelte des ihr Zustehenden bekommen habe. Im Ehevertrag mit ihrem ersten Ehemann Bertram Adolf Quadt von Alsbach sei auch festgelegt worden, daß Lucia beim Tode eines ihrer Brüder nur 1000 Goldgulden erhalten solle. Umstritten ist die Gültigkeit des Militärtestaments, in dem Melchior von Hatzfeldt seine Schwester auch bedacht hatte, da Melchior nach der Ausstellung des Testaments noch länger als ein Jahr lebte. Das RKG befreite den Beklagten am 13. Dezember 1664 zwar von der Klage auf die Teilung der väter- und mütterlichen Güter, sprach den Klägern aber die Hälfte des übrigen Erbes zu. In der Folge wurde um die Vollstreckung des Urteil gestritten, wobei auch weit entfernte Güter (u. a. in der Herrschaft Karlsberg, Kärnten) eine Rolle spielten.
AA 0627, 4067 - N 274/822
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1658 - 1688 (1356 - 1688)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bertram von Nesselrode zu Herten, zum Stein und Ehrenstein, kölnischer und bergischer Erbmarschall und Kämmerer, Statthalter im Vest Recklinghausen, im Namen seiner Frau Lucia von Hatzfeldt Beklagter: Graf Hermann zu Gleichen und Hatzfeld, Herr zu Wildenburg, Obrist; als Intervenienten Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Walraff 1658 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Subst.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1661 - Dr. Franz Heinrich Krebs 1681 - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Erhardt - Subst.: Lic. Johann Philipp Nidderer [1681] 1683 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1659 - Subst.: Dr. Johann Niclas Höen - Lic. Bernhard Henningh [1657] - Subst.: Lic. Johann Hansen - Dr. Johann Heinrich Seiblin 1681 - Subst.: Dr. Franz Philipp Högelen - Lic. Johann Konrad Albrecht [1675] 1683 - Subst.: Dr. Seiblin Prozeßart: Citationis; später restitutionis in integrum Instanzen: RKG 1658 - 1688 (1356 - 1688) Beweismittel: RKG-Urteil vom 13. Dez. 1664 (7f., Q 102b). Testament des Sebastian von Hatzfeldt 28. Nov. 1623 (Q 6, Q 25, Q 107). Quittungen über Ausgaben der Brüder von Hatzfeldt für ihre Schwester Lucia (Q 7, Q 8 und 108). Ehevertrag des Bertram Adolf Quadt von Alsbach und der Lucia von Hatzfeldt 7. Juni 1633 (Q 9). Verzichtsbrief der Lucia von Hatzfeldt 18. Juni 1633 (Q 10, Q 109). Ehevertrag zwischen Bertram von Nesselrode und Lucia von Hatzfeldt 24. Juli 1634 (Q 11, Q 110, Q 233). Militärtestament des Grafen Melchior von Hatzfeldt „bei Regensburg in der Carthauß“ 21. Juli 1634 (Q 12, Q 13, Q 26, Q 111). Vorschlag für eine hatzfeldtische Erbvereinigung 1656 (Q 19). Schreiben des Lothar von Metternich an Hermann von Hatzfeldt über eine Erbvereinigung 2. Okt. 1659 (Q 20). Schenkung des Melchior von Hatzfeldt für seine Schwester Lucia 28. Feb. 1643 (Q 24). Erbteilung von Hatzfeldt 10. März 1598 (Q 29). Inventare der beweglichen Güter des Melchior von Hatzfeldt, darunter Gold, Silber, Geschirr, Kristall, Gemälde, Bettzeug, Bücher, Kleidung und Schuhwerk (Q 44, Q 47, Q 137, Q 282, Q 285). Kaufbriefbezüglich des nassauischen Hofes in Köln 23. Juni 1628 (Q 53, Q 118, Q 158, Q 295). Aufstellung der am 29. und 30. Juli 1665 durch das Gericht in Köln auf dem Hatzfeldshof inventarisierten Güter (Q 55). Verzeichnis der Bilder und Gemälde aus dem Nachlaß des Dompropsts zu Bamberg, u. a. mit Werken von Albrecht Dürer, Lucas Cranach, Tizian, Tintoretto, Palma, Hans von Aachen (Q 57). Verzeichnis von geistlichem Gerät und Schmuck (Q 75). Kaufvertrag über Häuser in Köln zwischen Johannes Blankenberg, Abt zu Altenberg, und Melchior von Hatzfeldt 24. Nov. 1650 (Q 96a). Zwei Schreiben des königlichen Oberamts in Schlesien wegen der Herrschaft Trachenberg (Q 98a und 99a). Verfügung des Erblassers über Trachenberg (Q 112). Schenkung des Feldmarschalls an seine Schwester Lucia über 20000 Rtlr. 4. Nov. 1642 (Q 113). Lehnsbriefe des Erzbischofs von Mainz für Hermann von Gleichen und Hatzfeld betr. Gleichen, Niederkranichfeld, Blankenheim, die rosenbergischen Güter, Schloß Oberschüpf und weitere Güter 22. Sept. 1643, 23. Juni 1659, 12. Nov. 1661, 4. März 1662 (Q 120 - 125). Auszug aus der Goldenen Bulle Karls IV. 10. Jan. 1356 (Q 132). Aufstellung der Begräbniskosten des Erblassers (Q 134). Schuldschein des Erblassers für die Brüder Garnier über 23000 rheinische Gulden zu 5% jährlich 9. Feb. 1652 (Q 136). Weitere Angaben über den Besitz des Erblassers (Q 140). Aufstellung von Forderungen (Q 141). Originalquittung über 30000 Rtlr. für die rosenbergischen Erben (Q 155). Vertrag des Bischofs von Bamberg und Würzburg über den Kauf eines Gartens von 11 1/4 Morgen von Johann Heinrich von und zu Ehrenberg 15. März 1639 (Q 157, Q 292). Kaufbrief bezüglich eines Hauses und zweier Höfe zu Engers 5. Okt. 1637, 16. Nov. 1640 und 20. Sept. 1641 (Q 159 - 161, Q 296, Q 298). Kaufbrief bezüglich zweier dem Kloster Altenberg gehörenden Häuser in Köln 24. Nov. 1632 (Q 162, Q 294) und des „Wiedischen Wehrt im Reinstrom“ 12. Feb. 1644 (Q 163, Q 299). Inventar der trachenbergischen beweglichen Güter 1658 (Q 205). Erträge der trachenbergischen Güter (Q 215). Zession des Hermann von Hatzfeldt für seine Söhne Franz, Melchior und Heinrich über seine Güter in Franken 30. Dez. 1665 (Q 231). Quittung der Klägerin über 1000 Goldgulden Abfindung von ihrem Bruder Franz 20. Sept. 1633 (Q 234). Zeugenaussagen (Q 237). Aufstellung, was der Kläger bereits vom Beklagten erhalten hat (Q 253). Quittung der Klägerin über 4000 Rtlr., die ihr Bruder Hermann ihr geliehen hat, 8. April 1641 (Q 274). Verschiedene Quittungen (Q 279). Lehnsbrief des Bischofs Franz von Bamberg und Würzburg für Melchior von Hatzfeldt über die Güter des Albrecht Christoph von Rosenberg 28. Juli 1636 (Q 289) und des Erzbischofs Johann Philipp für Hermann von Hatzfeldt zu Gleichen und Trachenberg 4. März 1662 (Q 290). Schenkung des Bürgermeisters und Rats der Stadt Würzburg an die Gebrüder Melchior und Hermann von Hatzfeldt: fünf Morgen zinsfreien Weingartens am Rhein für Schutz gegen die Schweden 2. Feb. 1639 (Q 293). Kaufbrief des Melchior und Hermann von Hatzfeldt bezüglich zu Engers gekaufter Wege, Plätze, Mauern und Türen (Q 297). Pfandverschreibung des Stifts Würzburg über Gut Laudenbach an Melchior von Hatzfeldt für 30000 Rtlr. 26. Feb. 1641 (Q 300). Auszug aus einem Vergleich zwischen Hermann von Hatzfeldt und den Erben des Paul Khevenhüller (Kevenhuller) über Güter in Kärnten 4. Oktober 1675 (Q 316). Beschreibung: 30 cm, 1646 Bl., lose; Q 1 - 352, 14a und b, 95 - 107 je a und b, 23 Beilagen. J. Strange, Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter, H. 8, Köln 1869, S. 19f. Jost Kloft, Inventar des Urkundenarchivs der Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg zu Schönstein/Sieg, Bd. 5, Köln 1988 (=Inventare nichtstaatlicher Archive, hrsg. v. Archivberatungsstelle, Bd. 31), S. 100, 119, 129f. 173, 183ff., 236, 238, 267
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:56 MESZ