Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses des am 9. Januar 1658 kinderlos verstorbenen Bruders bzw. Schwagers der Kontrahenten, des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeldt, und Anlegung eines Inventars des Nachlasses, wozu u. a. die Herrschaft Trachenberg in Schlesien gehört. Der Beklagte argumentiert, Sebastian von Hatzfeldt habe seine Tochter Lucia mit 5000 Frankfurter Gulden ausgesteuert und sie damit „von der elterlicher Verlassenschaft zu den ewigen Tagen excludiert“. Außerdem sei durch Quittungen nachzuweisen, daß Lucia von ihren drei Brüdern, nämlich Franz, Bischof zu Würzburg, dem Verstorbenen und dem Beklagten etliche tausend Gulden erhalten hätte, ohne daß sie es schuldig gewesen wären, so daß sie schon das Doppelte des ihr Zustehenden bekommen habe. Im Ehevertrag mit ihrem ersten Ehemann Bertram Adolf Quadt von Alsbach sei auch festgelegt worden, daß Lucia beim Tode eines ihrer Brüder nur 1000 Goldgulden erhalten solle. Umstritten ist die Gültigkeit des Militärtestaments, in dem Melchior von Hatzfeldt seine Schwester auch bedacht hatte, da Melchior nach der Ausstellung des Testaments noch länger als ein Jahr lebte. Das RKG befreite den Beklagten am 13. Dezember 1664 zwar von der Klage auf die Teilung der väter- und mütterlichen Güter, sprach den Klägern aber die Hälfte des übrigen Erbes zu. In der Folge wurde um die Vollstreckung des Urteil gestritten, wobei auch weit entfernte Güter (u. a. in der Herrschaft Karlsberg, Kärnten) eine Rolle spielten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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