Übereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, dem Königreich Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogtum Hessen und den zum thüringischen Zoll- und Handelsverein gehörenden Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der Stadt Frankfurt über die Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des auswärtigen Zuckers und Sirups hier: Schreiben des preußischen Außenministeriums über die Ratifikation der übrigen beteiligten Staaten

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Niedersächsisches Landesarchiv
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