Zinsbrief
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1211
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
1540 April 26, Montag nach St. Jörgen Tag
Regest: Michel Rall und Barthlin Friesch, beide zu Custertingen gesessen, sind vermög eines Urteils von den Richtern zu Custertingen schuldig gesprochen worden, die 18 Simri Vesen oder 10 Simri Haber, die hievor dem Kol Jörgen (Jörgen Kol) und der Dorothea Gailerin, Peter Gailers Tochter, beiden Bürgern zu Reytlingen, aus Äckern des Rall und des riesch gegeben worden sind, diesen beiden künftig ewig und unablösig zu reichen und gen Reytlingen zu liefern. Die Äcker sind:
Juchart Ackers im Wanckhaimer Zehenten, auf der einen Seite am Acker der Pfrond Wancken, auf der andern am Hofgut des Heiligen zu Custeringen, und 1 Juchart Ackers, auch im Wanckhaimer Zehenten an den Hofgütern Michel Deckers von Reytlingen und der Spend daselbst gelegen. Sie sind sonst zinsfrei, ledig und gegen niemand verhalt. Sie verprechen, die 18 Simri Vesen oder 10 Simri Haber dem Kol Jörg und der Dorothea Gailerin und ihren Erben künftig ewig und unablösig nach Zelg und nach Gebrauch und Herkommen der Zelgfrüchte jährlich auf St. Martins Tag gen Reytlingen zu liefern. Bei Ablieferung der Früchte soll ihnen, wie von alters her geschehen, eine Suppe und ein Trunk gegeben erden. Bei Säumigkeit in der Reichung der Früchte haben Kol Jörig und Dorothea Gailerin oder beider Erben das Recht, die oben genannten Äcker nach des Flecken Custertingen Recht und Gewohnheit darum anzugreifen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Auf den 12. Februar 1575 haben die Spendenpfleger Caspar Schilling und Martin Finckh mit Vorwissen und sonderem Befehl des Rats von Peter rantz' Witib diesen Brief und die diesem einverleibte Gerechtsame um fl an die Spendenpflegschaft erkauft. Bezeugt Fabian Egen, geschworer Stadtschreiber. -
jetzo gibt Jacob Krauß von Custertingen Vesen 9 Simri, aber 5 Simri; Hans Braun von Wanckhen gibt Vesen 9 Simri d Haber 5 Simri nach der Zelg.
Juchart Ackers im Wanckhaimer Zehenten, auf der einen Seite am Acker der Pfrond Wancken, auf der andern am Hofgut des Heiligen zu Custeringen, und 1 Juchart Ackers, auch im Wanckhaimer Zehenten an den Hofgütern Michel Deckers von Reytlingen und der Spend daselbst gelegen. Sie sind sonst zinsfrei, ledig und gegen niemand verhalt. Sie verprechen, die 18 Simri Vesen oder 10 Simri Haber dem Kol Jörg und der Dorothea Gailerin und ihren Erben künftig ewig und unablösig nach Zelg und nach Gebrauch und Herkommen der Zelgfrüchte jährlich auf St. Martins Tag gen Reytlingen zu liefern. Bei Ablieferung der Früchte soll ihnen, wie von alters her geschehen, eine Suppe und ein Trunk gegeben erden. Bei Säumigkeit in der Reichung der Früchte haben Kol Jörig und Dorothea Gailerin oder beider Erben das Recht, die oben genannten Äcker nach des Flecken Custertingen Recht und Gewohnheit darum anzugreifen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Auf den 12. Februar 1575 haben die Spendenpfleger Caspar Schilling und Martin Finckh mit Vorwissen und sonderem Befehl des Rats von Peter rantz' Witib diesen Brief und die diesem einverleibte Gerechtsame um fl an die Spendenpflegschaft erkauft. Bezeugt Fabian Egen, geschworer Stadtschreiber. -
jetzo gibt Jacob Krauß von Custertingen Vesen 9 Simri, aber 5 Simri; Hans Braun von Wanckhen gibt Vesen 9 Simri d Haber 5 Simri nach der Zelg.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel etwas beschädigt und stark abgegriffen
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johann Linder, Untervogt zu Tübingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johann Linder, Untervogt zu Tübingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ