Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg urkundet, dass er den Ludolff Klenke, Sohn des verstorbenen Johannes Klenke, und seine Vettern, die Brüder Wilcke, Henning, Ludolf und Jürgen Klenke, Söhne des verstorbenen Ludolff Klenke, sowie die Brüder Ludolff, Ernst und Christoph Klenke, Söhne des verstorbenen Ernst Rudolf Klenke, mit den Gütern, mit dem Broicke, mit drei Hufen Landes, mit den Broick Weiden mit zwei Hufen Landes, mit dem Neilstow mit zwei Furten auf der Weser bei Rinteln mit einem Hof zu Groß Hiddestorf mit Zubehör gelegen in der Vogtei zum Rodenberg mit zwei Kothen und 50 Morgen Landes zu Pohle, mit den Gografschaften zu Exten, Vehlen, in der Vogtei Bückeburg, zu Ramstedde vor dem Rodenberg belehnt habe und dass sich Erich Hans von Münchhausen, Hieronymus Schilffen und Johann Rosenthall verpflichten haben, dass der älteste Ludolff Klenke am 14. März in Ratzeburg den Treueid leisten wird. d.d. Lawemburgk am achten Februarij im funzehenhundert unndt acht und achtigisten Jahre.
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Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg urkundet, dass er den Ludolff Klenke, Sohn des verstorbenen Johannes Klenke, und seine Vettern, die Brüder Wilcke, Henning, Ludolf und Jürgen Klenke, Söhne des verstorbenen Ludolff Klenke, sowie die Brüder Ludolff, Ernst und Christoph Klenke, Söhne des verstorbenen Ernst Rudolf Klenke, mit den Gütern, mit dem Broicke, mit drei Hufen Landes, mit den Broick Weiden mit zwei Hufen Landes, mit dem Neilstow mit zwei Furten auf der Weser bei Rinteln mit einem Hof zu Groß Hiddestorf mit Zubehör gelegen in der Vogtei zum Rodenberg mit zwei Kothen und 50 Morgen Landes zu Pohle, mit den Gografschaften zu Exten, Vehlen, in der Vogtei Bückeburg, zu Ramstedde vor dem Rodenberg belehnt habe und dass sich Erich Hans von Münchhausen, Hieronymus Schilffen und Johann Rosenthall verpflichten haben, dass der älteste Ludolff Klenke am 14. März in Ratzeburg den Treueid leisten wird. d.d. Lawemburgk am achten Februarij im funzehenhundert unndt acht und achtigisten Jahre.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 887
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1588
Enthält: Ausfertigung, Papier, mit eigenhändiger Unterschrift des Herzogs und aufgedrückter Petschaft
Verzeichnung
1588 Februar 8 Lauenburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:53 MEZ