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Michel Theylen von Gerstetten [Kr. Heidenheim], wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, bis zur Milderung der Auflage keine Wehr zu tragen und Wirtshäuser zu meiden, sein derzeitiges Eheweib so zu halten, wie es einem frommen Ehemanne wohl ansteht, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 3 Bürgen und schwört Urfehde.- Bürgen mit 150 fl Lw.: Die ehrbaren Adam und Hans Baur von Gerstetten und Hans Schopff von Ockenhausen [Oggenhausen, Kr. Heidenheim].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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