1589 November 5 Philipp Keller, Bürger zu Deidesheim, und seine Frau Katharina bekennen, daß sie von der verwitweten Frau Elisabeth von Lewenstein geb. Chamerin von Worms gen. von Dalburg ein Zweitel Feld im Schafbühel, begrenzt mit den Ottenburger Herrn und dem gemeinen Wege, für einen Logel Wein jährlichen Bodenzins erbbestandsweise verliehen bekommen haben. Sg.: Gericht zu Deidesheim. Or., Perg.