Peter Trunckh aus Mössingen, abermals in Tübingen gef., weil er trotz einer früher verbüßten Strafe in derselben Sache sein verschwenderisches Leben an anderen Orten fortgeführt hatte, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, offene Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen und ohne fürstliche Erlaubnis nichts zu versetzen oder zu verkaufen, gelobt eidlich, dies bis auf Widerruf zu tun und mit seinem verschwenderischen Leben aufzuhören, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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