Abt Theobald [II. Fuch], Prior und Konvent des Klosters Schöntal stellen folgenden Revers aus: Erzherzog Karl von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister, Bischof zu Brixen und Breslau, hat ihnen durch eine wörtlich inserierte Urkunde vom selben Tag [siehe B 503 I U 754] erlaubt, unter genannten Bedingungen von den Erben der verstorbenen Margarethe Engelhard etwa 40 Morgen Wald in zwei Stücken, gelegen im Langen Grund und im Kalkofen auf Markung Rengershausen, der Stadt Mergentheim bedbar, zu kaufen, obwohl im Vertrag zwischen dem Kloster Schöntal und der Stadt Mergentheim vom [1. Febr.] 1452 [siehe B 250 U 183] festgelet ist, dass der Propsthof ohne obrigkeitliche Erlaubnis kein der Stadt Mergentheim bedbares oder bürgerliches Gut mehr erwerben dürfe. Ferner haben beide Seiten mit Zustimmung des Hoch- und Deutschmeisters getauscht wie folgt: Das Kloster hat sein Haus zu Mergentheim in der Mühlwehrgasse (Mülbergassen) neben dem Propsthof an die Trapponei Mergentheim abgetreten gegen die Abtretung der Lehenschaft an einem Weinberg im Tal durch den Deutschen Orden, dem jedoch die Zehntgerechtigkeit bleibt.