Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit wird zwischen Burkard von Ehingen und Gertrud Speth (Spättin), der ehelichen Tochter von Dietrich Speth von Sulzburg, die mit dem Sakrament der heiligen Ehe vermählt werden, folgender Heiratsvertrag abgeschlossen: Gertrud Speth soll ihrem Ehegemahl Burkhard von Ehingen eine Heimsteuer von 900 fl zubringen, die sie binnen Jahresfrist von ihrem Vater Dietrich Speth von Sulzburg mit einem Zins von 45 fl erhalten soll. Burkard von Ehingen soll dafür seiner ehelichen Hausfrau Gertrud Speth eine Widerlegung von 900 fl geben. Für die Summe von insgesamt 1800 fl und ihre Morgengabe soll sie Burkard von Ehingen liegende Güter oder anderes als Unterpfand einsetzen, damit sie von 20 fl jeweils 1 fl als Zins erhalten kann. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Auf ihr väterliches und mütterliches Erbe soll Gertrud Speth vor dem Hofgericht zu Rottweil verzichten.
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Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit wird zwischen Burkard von Ehingen und Gertrud Speth (Spättin), der ehelichen Tochter von Dietrich Speth von Sulzburg, die mit dem Sakrament der heiligen Ehe vermählt werden, folgender Heiratsvertrag abgeschlossen: Gertrud Speth soll ihrem Ehegemahl Burkhard von Ehingen eine Heimsteuer von 900 fl zubringen, die sie binnen Jahresfrist von ihrem Vater Dietrich Speth von Sulzburg mit einem Zins von 45 fl erhalten soll. Burkard von Ehingen soll dafür seiner ehelichen Hausfrau Gertrud Speth eine Widerlegung von 900 fl geben. Für die Summe von insgesamt 1800 fl und ihre Morgengabe soll sie Burkard von Ehingen liegende Güter oder anderes als Unterpfand einsetzen, damit sie von 20 fl jeweils 1 fl als Zins erhalten kann. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Auf ihr väterliches und mütterliches Erbe soll Gertrud Speth vor dem Hofgericht zu Rottweil verzichten.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1180
II Baisingen d 136
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Baisingen
1464 April 18 (an der nehsten Mittwochen vor Sanct Georien tag des heilgen ritters und martrers)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Papier auf der rechten Seite teilweise ausgefranst, dadurch stellenweise kleine Textverluste.
Zeugen: (1) Hans Truchsess von Bichishausen der Ältere. - (2) Werner Schenk von Stauffenberg.
Siegler: (1) Dietrich Speth von Sulzburg. - (2) Burkhard von Ehingen. - (3) Hans Truchsess von Bichishausen der Ältere. - (4) Werner Schenk von Stauffenberg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 aufgedrückte Siegel mit Papierdecke.
Zeugen: (1) Hans Truchsess von Bichishausen der Ältere. - (2) Werner Schenk von Stauffenberg.
Siegler: (1) Dietrich Speth von Sulzburg. - (2) Burkhard von Ehingen. - (3) Hans Truchsess von Bichishausen der Ältere. - (4) Werner Schenk von Stauffenberg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 aufgedrückte Siegel mit Papierdecke.
Bichishausen, Truchsessen von; Hans, der Ältere
Ehingen, von; Burkhard, zu Bieringen [1464-1505]
Ehingen, von; Diepolt
Speth, von; Dietrich, der Ältere, von Sulzburg
Speth, von; Gertrud, von Sulzburg
Rottweil RW; Hofgericht
Ehe
Erbverzichte
Heimsteuer
Heiratsverträge
Morgengaben
Widerlegungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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