Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit wird zwischen Burkard von Ehingen und Gertrud Speth (Spättin), der ehelichen Tochter von Dietrich Speth von Sulzburg, die mit dem Sakrament der heiligen Ehe vermählt werden, folgender Heiratsvertrag abgeschlossen: Gertrud Speth soll ihrem Ehegemahl Burkhard von Ehingen eine Heimsteuer von 900 fl zubringen, die sie binnen Jahresfrist von ihrem Vater Dietrich Speth von Sulzburg mit einem Zins von 45 fl erhalten soll. Burkard von Ehingen soll dafür seiner ehelichen Hausfrau Gertrud Speth eine Widerlegung von 900 fl geben. Für die Summe von insgesamt 1800 fl und ihre Morgengabe soll sie Burkard von Ehingen liegende Güter oder anderes als Unterpfand einsetzen, damit sie von 20 fl jeweils 1 fl als Zins erhalten kann. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Auf ihr väterliches und mütterliches Erbe soll Gertrud Speth vor dem Hofgericht zu Rottweil verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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