Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass sie Graf Ludwig von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Prothonotar und Domdekan zu Straßburg, und seinen Brüdern Ulrich, Friedrich und Ludwig 6.000 Gulden gegen einen jährlichen Zins von 300 Gulden geliehen haben. Der Anteil des Grafen Friedrich an dieser Schuld beläuft sich auf 1.000 Gulden. Zusammen mit weiteren Summen, die sie ihm dazu noch geliehen haben, beläuft sich dessen Schuld bei der Stadt Ulm auf insgesamt 9.000 Gulden. Dafür hat Graf Friedrich der Stadt Ulm sein Drittel an Stadt und Herrschaft Wiesensteig [Lkr. Göppingen] sowie sein Drittel an der Anwartschaft an Gütern, die derzeit noch seine Mutter Gräfin Agnes von Helfenstein geborene von Weinsberg [Lkr. Heilbronn] innehat, verpfändet. Daher verzichtet die Stadt Ulm gegenüber dem Grafen Friedrich von Helfenstein auf Zinszahlungen von den noch nicht zurückgezahlten Schulden, solange sie sich im Besitz dieser Pfandschaft befindet. Auch wird die Stadt Ulm eine Rückzahlung der Schuld frühestens nach sechs Jahren fordern.