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1587 Juni 1: Hz. Ludwig von Württemberg belehnt seinen Kammermeister Hans Jacob Guth von Sulz mit einer Gült von 100 Gulden und dem Kapital von 2000 Gulden davon.
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1587 Juni 1: Hz. Ludwig von Württemberg belehnt seinen Kammermeister Hans Jacob Guth von Sulz mit einer Gült von 100 Gulden und dem Kapital von 2000 Gulden davon.