Abkommen zwischen dem Bund und den Ländern über die Mitwirkung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder (= Kulturstiftung): Einbeziehung im einzelnen benannter Organisationen, Projekte und Veranstaltungen zur Förderung von Musik, bildender Kunst und Messen, Literatur, Theater und Film in die Förderung durch die Kulturstiftung (§ 1), Bundesmittel (§ 2), Mitwirkung des Bundes an der Kulturstiftung im einzelnen, Mitwirkung der Länder via Kulturstiftung in den Gremien des "Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" sowie der "Kunst- und Ausstellungshalle" in Bonn (§ 3), Aufnahme von drei Mitgliedern der Bundesregierung in den Stiftungsrat der Kulturstiftung (§ 4), Kündigung, Aufhebung und Inkrafttreten des Abkommens (Schlussbestimmungen, §§5 und 6). Protokollnotiz (6 Punkte).

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv