Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der minderjährige Heinrich von Fleckenstein, Sohn Friedrichs d. Ä. (+), derzeit keine ausreichende Vormundschaft hat und ihm lediglich der Ritter Otto vom Hirschhorn als Vormund vorsteht. Dieser hat den Pfalzgrafen als Landesfürsten darum ersucht, dem Heinrich einen weiteren Vormund zuzuordnen. Kurfürst Philipp setzt daher Jost Brechtel, seinen Zollschreiber zu Selz (Seels), zum Mitvormund. Otto vom Hirschhorn und Jost Brechtel sollen Vollmacht haben, die Angelegenheiten der Vormundschaft zum Besten ihres Mündels zu versehen, bis der von Fleckenstein zu seinen vogtbaren Jahren gekommen ist oder der Pfalzgraf diese Ordnung widerruft. Beide sollen bei Bedarf auch Rechnung über die Vormundschaft ablegen. Dies und die treue Handhabung derselben haben Otto und Jost dem Pfalzgrafen gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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