Konrad von Rosenberg, Viztum zu Amberg, erteilt der Osann, Witwe von Konrad dem Zenger, einen Gerichtsbrief über die Güter zu Hollenstein (Holenstein) bei Velburg, die sie für ihre Heimsteuer in Höhe von 600 Pfund Hellern zu Nutznießung inne haben soll. Den Kinder von Ulrich dem Zenger steht für zwei jahre das Recht zu, die Güter auszulösen, danach gehen sie in das freie Eigentum der Nutznießerin über. S: Konrad von Rosenberg, Viztum zu Amberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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